Von James R. Daigle, Gesellschafter

Achtung Kreuzfahrtschiff-Passagier: Lesen Sie Ihr Ticket!Für den durchschnittlichen Kreuzfahrtschiff-Passagier ist eine Kreuzfahrt einfach nur ein schöner Urlaub. Sollte jedoch etwas schieflaufen, ist es gut zu wissen, was Sie als nächstes tun müssen und wie Sie ihre Rechte schützen können.

Mit der Buchung einer Kreuzfahrt erhalten Sie als Kreuzfahrtschiff-Passagier ein Ticket, welches Bestimmungen hinsichtlich Ihrer Rechte als auch der beschränkten Haftung des Kreuzfahrtschiffunternehmens enthalten kann. Dieses Ticket stellt einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Kreuzfahrtschiffunternehmen (sog. „Beförderer“) dar.

Für Sie als Kreuzfahrtschiff-Passagier ist es wichtig, die Vertragsbestimmungen zu kennen, denn diese stellen die Grundlage Ihrer Reisebedingungen dar. Sie enthalten in der Regel folgenden Punkte:

  • Das Ticket legt fest, bei welchem Gericht oder in welchem Land eine Forderung geltend gemacht bzw. eine Klage eingereicht werden muss.
  • Das Ticket legt die Frist zur Klageeinreichung fest. Es kann auch vorschreiben, dass eine schriftliche Geltendmachung der Forderung innerhalb einer kürzeren Frist stattfinden muss, um später Klage einreichen zu können.
  • Das Ticket kann auch eine Klausel enthalten, welche vorschreibt, dass im Falle eines Rechtsstreites, anstelle eines Klageverfahrens, ein Schiedsverfahren stattzufinden hat. Ein Schiedsverfahren ist eine alternative Methode der Rechtsstreitbeilegung und findet nicht vor dem Gericht, sondern vor Schiedsrichtern statt, wobei die auf diesem Weg getroffene Entscheidung für alle Beteiligten bindend ist.
  • Das Ticket wird auch die finanzielle Haftungsgrenze des Kreuzfahrtschiffunternehmens einschränken wollen, indem es vorschreibt, dass Ihre Rechte einem internationalen Abkommen unterfallen und dies selbst dann der Fall ist, sollte die USA oder Ihr Heimatland dieses Abkommen gar nicht unterschrieben haben.

Insbesondere gemäß 4. Punkt kann es sein, dass Ihr Kreuzfahrtschiff-Ticket vorschreibt, dass es z.B. unter die Regelungen des sog. „Athener Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck“ fällt und dies selbst dann gilt, wenn sie Bürger der Vereinigten Staaten oder einer anderen Nationalität sind, welche von dem Übereinkommen nicht erfasst sind. Sollte Ihr Kreuzfahrtschiff nicht von einem amerikanischen Hafen abgelegt bzw. keinen amerikanischen Hafen während der Reise angelaufen haben, kommt das Übereinkommen zur Anwendung. Dies erscheint unfair, insbesondere für Bürger der USA oder in Fällen, in denen der Kreuzfahrtschiffbetreiber in den USA sesshaft ist.

Einige amerikanische Gerichte haben solche Beschränkungen für inhaltlich zulässig erachtet, wenn diese in die vertraglichen Bestimmungen des Tickets aufgenommen wurden, das Ticket klar formuliert war und erklärte, inwiefern das Übereinkommen die Rechte von dem Kreuzfahrtschiff-Passagier beeinflusst. Das Übereinkommen wurde von amerikanischen Gerichten auch in Fällen angewandt, in denen die „Flagge” des Kreuzfahrtschiffes (z.B. das Land, in welchem das Schiff registriert ist) das Abkommen akzeptiert oder adoptiert hat.

Sollte Ihr Kreuzfahrtschiff jedoch von einem Hafen der USA ablegen oder es während der Reise an einem Hafen der USA anlegen, ist das Recht der USA anzuwenden und geht damit dem des Übereinkommens vor. Sie können jedoch davon ausgehen, dass das Kreuzfahrtschiffunternehmen die Anwendung des Übereinkommens auch in diesem Fall durchzusetzen versucht, da dessen Zweck schließlich die Minderung einer möglichen Entschädigung verfolgt.

Je nachdem, ob Ihre Klage auf dem allgemeinem Schiffsrecht oder dem Athener Übereinkommen basiert, kann dies zu einem erheblichen Unterschied bei der Bemessung der Höhe eines mӧglichen Schadensersatzanspruches führen. Die maximale Haftungsgrenze des Kreuzfahrtschiffunternehmens gegenüber Ihnen als Kreuzfahrtschiff-Passagier liegt nach jetzigem Stand bei ca. $70,000.00 (was durch Schwankungen im Umrechnungskurs etwas variieren kann). Diese Grenze besteht selbst in Fällen schwerster Verletzungen oder Verluste.

Nach allgemeinem Schiffsrecht der USA ist ein Kreuzfahrtschiffunternehmen verpflichtet, für die Sicherheit seiner Passagiere zu sorgen und vor bekannten Gefahren sowie Gefahren, welche hätten bekannt sein müssen, zu warnen. Wurde diese Sorgfaltspflicht verletzt, haftet das Unternehmen für die daraus resultierenden Konsequenzen.  Allerdings können die Gerichte der USA das Ticket auch hier als einen Vertrag ansehen, welcher die o.g. Vertragsbestimmungen enthalten kann und die damit anzuwenden sind, z.B. wie eine Klage bei einem bestimmten Gericht eingereicht werden muss.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Ticket genauestens zu lesen, damit Sie wissen, welchen Bedingungen und Regelungen Sie mit Betreten des Kreuzfahrtschiffes zugestimmt haben. Denn wenn Sie aufgrund eines Vorfalls auf einem Kreuzfahrtschiff Klage erheben möchten, kann das Ticket Ihnen z.B. vorschreiben, dass Sie dem Kreuzfahrtschiffbetreiber innerhalb einer kurz bemessenen Frist, eine schriftliche Mitteilung über die geplante Klageeinreichung zukommen lassen müssen. Über solche Bestimmungen sollten Sie sich bewusst sein, denn ansonsten kann es zu Fristversäumnissen kommen und für Ihren Anwalt kann es dann schwer werden, den Fall für Sie zu gewinnen.

Oft kommt es jedoch vor, dass ein Passagier seine Kreuzfahrt bei einer Agentur oder online bucht und vor Antritt seiner Kreuzfahrt kein Ticket erhält, keinen vollständigen Ausdruck des Tickets hat oder das Ticket erst kurz vor Antritt der Kreuzfahrt ausgehändigt bekommt, sodass der Kreuzfahrtschiff-Passagier keine Möglichkeit erhält, das Ticket zu lesen.

Wenn Sie sich auf einem Kreuzfahrtschiff verletzen, sollten Sie also nicht zu lange warten, einen Anwalt zu kontaktieren. Man muss auch bedenken, dass internationale Rechtsstreitigkeiten Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen stellen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Wir repräsentieren regelmäßig überall in den USA deutsche Mandanten in den verschiedensten juristischen Angelegenheiten. Einem allgemeinen amerikanischen Anwalt / Kanzlei wird es aufgrund der Sprache und kulturellen Unterschieden nicht möglich sein, die Bedürfnisse eines deutschen Mandanten so zu verstehen und zu vertreten, wie die Kanzlei Jackson Law International es zu tun gedenkt. Das ist oftmals der Schlüssel zum Erfolg. In Kanzleien, die einen unerfahrenen deutschen Anwalt als Mittelmann für die amerikanischen Kollegen einschalten, sind Fehler vorprogrammiert. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, Mandanten in internationalen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und beratend zur Seite zu stehen. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.

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