Von Michael R. Jackson, Gesellschafter
Die Kanzlei Jackson Law International wurde kürzlich von einem amerikanischen Staatsbürger beauftragt, sein Erbe in Österreich zu regeln. In den letzten Jahren hat die Nachfrage um Hilfe in Erbschaftsangelegenheiten in den drei großen deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz zugenommen.
So lautete die Nachfrage unseres Mandanten u.a. „mein Verwandter ist in Österreich gestorben, ich spreche kein Deutsch und brauche Hilfe von einem österreichischen Anwalt – können Sie mir helfen?“
Einzelpersonen wenden sich in solchen internationalen Angelegenheiten an die Kanzlei Jackson Law International, um mit jemandem in den USA zusammenzuarbeiten, der starke Verbindungen weltweit und insbesondere nach Europa hat sowie aufgrund ihrer deutschsprachigen Anwälte und Mitarbeiter.
In diesem Fall war der Vater des Mandanten in der Nähe von Wien, Österreich verstorben und der Sohn sprach kaum Deutsch, da er in den USA aufgewachsen ist. Der Mandant hatte Zweifel, einen ausländischen Anwalt zu beauftragen, da dieser aufgrund der Sprachbarriere nicht in der Lage war, die Arbeit des Anwalts, wie in diesem Fall in Österreich, ausreichend zu überwachen. Daher wandte er sich an die Kanzlei Jackson Law International.
Erschwerend kam hinzu, dass das Testament des Vaters eine wesentlich jüngere Frau, die weder blutsverwandt noch verheiratet mit ihm war, mit dem den gesamten Nachlass beerbte und der Sohn nichts erhalten sollte. Unabhängig vom Willen des Verstorbenen (sog. „Erblasser“) in Form eines Testaments, sieht das österreichische Recht für die Abkömmlinge einen sog. „Pflichtteil“ vor. Der Sohn des Verstorbenen erhält dadurch einen gesetzlichen Anteil an dem hinterbliebenen Vermögen des Vaters, obwohl dieser ihn nicht durch sein Testament beerbt hat. Es handelte sich also um ein umstrittenes Testament und möglicherweise um einen erbitterten Kampf um das Erbe.
Ich habe mich mit einem österreichischen Anwalt, den ich seit über 25 Jahren kenne, in Verbindung gesetzt und ihn im Namen unseres Mandanten beauftragt, sein Erbe in Österreich zu regeln. Nach einer gründlichen Untersuchung der Angelegenheit, wandte sich der österreichische Anwalt an den Anwalt der jungen Frau, die nach dem Testament des Erblassers erben sollte. Die Gegenseite berief sich auf österreichisches Recht sowie auf das örtlich geltende US-Recht, um darzulegen, warum der Sohn nicht einmal sein gesetzlich vorgeschriebenes Erbe in Österreich erhalten sollte.
Die Gegenargumente unsererseits beruhten auf dem einschlägige US-Staatsrecht, dem österreichischen Recht und dem internationalen Privatrecht in Bezug auf die sog. „ordre public“ (Doktrin der öffentlichen Ordnung). Die Kanzlei Jackson Law International recherchierte zu diesem Fall und leitete dem österreichischen Anwalt Staatsgesetze und einschlägige Rechtsprechung weiter, um die Argumente der Gegenseite zu widerlegen. Durch eine fundamendierte und vollumfängliche Argumentationsgrundlage unsererseits, konnte die Kanzlei Jackson Law International gemeinsam mit dem österreichischen Anwalt einen Vergleich im Namen des Mandanten erzielen, der die Erbschaftsangelegenheit ein für alle Mal löste.
Die starken europäischen, ja sogar weltweiten Verbindungen von der Kanzlei Jackson Law International ermöglichen es uns, mit kompetenten Fachleuten zusammenzuarbeiten, um unsere Mandanten bei rechtlichen Herausforderungen weltweit zu unterstützen.
Kontakt
Wir empfehlen Ihnen, sich unsere Internetseite näher anzuschauen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.
Die Kanzlei Jackson Law International sieht der Gelegenheit entgegen, auch Ihren Fall zu überprüfen und die Erfolgsaussichten einzuschätzen.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.
© Jackson Law International 2019