Von Michael R. Jackson, Gesellschafter

Arzthaftungsrecht, Deutscher Austauschschüler, Vergleichssumme, deutsch sprechende Kanzlei in der USA, deutsch-amerikanische Kanzlei, internationale Kanzlei, Arztfehlerfall - Arzthaftungsrecht: Deutscher Austauschschüler erhält Vergleichssumme i.H.v. 5.000.000,00 US-DollarIm Arzthaftungsrecht erzielte die Kanzlei Jackson Law International für einen deutschen Austauschschüler in Minnesota eine Vergleichssumme i.H.v. 5.000.000,00 U.S.-Dollar wegen der verfehlten Diagnose eines Arztes im Krankenhaus.

Der Schüler Lukas (sein Name wurde in Anbetracht des Vertraulichkeitsabkommen für diesen Artikel geändert) kam im jungen Alter von 16 Jahren nach Minnesota, um dort für ein Jahr die Schule zu besuchen. Kurz vor Ende seines Aufenthaltes, musste Lukas aufgrund einer Knieverletzung, die er sich beim Wasserskifahren zugezogen hatte, in die Notaufnahme eines örtlichen Krankenhauses geliefert werden. Durch den Aufprall im Wasser hatte Lukas eine Auskugelung von seinem Knie verspürt. Doch noch bevor er das Krankenhaus erreichte, hatte sich die Auskugelung spontan reduziert oder selbst korrigiert. Im Krankenhaus wurde er dann von Krankenschwestern und einem Notaufnahmearzt untersucht.

Lukas, der das englische Wort für „Auskugeln“ nicht wusste, teilte den Krankenschwestern mit, dass er sich beim Wasserskifahren verletzt und gespürt habe, wie sein Knie „raus-“ und dann wieder „reinsprang“ Der Schmerz, den Lukas empfand, lag auf einer Skala von 1-10 bei 10.

Als der Arzt der Notfallaufnahme kam, dokumentierte er, dass Lukas im Stande war, das Bein normal zu bewegen und somit die Bewegungsfreiheit durch den Unfall nicht eingeschränkt war. Auch dem Arzt erklärte Lukas, dass er merkte, wie sein Knie „raus-” und dann wieder „reinsprang”.  Ein Übersetzer wurde Lukas während seiner Zeit in der Notaufnahme nicht zur Verfügung gestellt.

Der Arzt sagte zu Lukas, dass es nicht möglich sei, dass das Knie „raus-“ und wieder „reinsprang.“ Der Arzt veranlasste aber die Aufnahme von Röntgenbildern. Nachdem eine Abrissfraktur diagnostiziert wurde, welche in den meisten Fällen nicht operativ behandelt wird, wurde Lukas nach Hause zu seinen Gasteltern geschickt und um Terminvereinbarung bei einem Orthopäden unter der Woche gebeten.

Was Lukas jedoch nicht wusste, war, dass die Abrissfraktur das kleinste seiner medizinischen Probleme sein würde. Wie sich herausstellte, hatte sich Lukas folgende Verletzungen zugezogen:

Das bedeutet, dass sein Knie unglaublich instabil war und normale Bewegungsübungen in der Notaufnahme mit Sicherheit nicht stattfinden konnten. Aber das ist nur ein Fakt von vielen, welcher die Untersuchung in der Notaufnahme in Frage stellte.

Diese zusätzlichen Verletzungen führten dazu, dass bei Lukas ein viel signifikanterer medizinischer Notfall vorlag als zunächst vermutet und sich zu einem sehr komplizierten Fall im Arzthaftungsrecht entwickelte.

Die meisten Verletzungen von Lukas waren auf den Röntgenbildern nicht ersichtlich. Der Knackpunkt des Falles lag daher in dem Umstand, dass die Ursache und die Anhaltspunkte der Verletzung, wie z.B. die hohe Geschwindigkeit des Aufpralls und die Beschwerden des Patienten, den Arzt dazu hätten veranlassen müssen, von einer weitaus schlimmeren Verletzung auszugehen. In der Tat stellt diese Art von Verletzung wegen dem Risiko einer arteriellen Beeinträchtigung einen „neurovaskulären Notfall“ dar.

In einem solchen Fall, wie dem des Schülers Lukas, hätte die Vorgeschichte des Patienten und die Umstände der Verletzung bei einem umsichtigen Arzt den Verdacht einer Auskugelung wecken müssen. Dieser Verdacht würde wiederum zu der Überlegung führen, dass die Kniekehlenarterie verletzt sein könnte. Denn bei einer solchen neurovaskulären Verletzung hätte ein umsichtiger Arzt weitere Untersuchungen veranlasst oder den Patienten zumindest über Nacht zur Kontrolle im Krankhaus behalten. Stattdessen wurde Lukas entlassen.

Im Laufe des Abends verspürte Lukas weiterhin Schmerzen. Die Gasteltern riefen die Beratungsstelle des Krankenhauses an, wo ihnen mitgeteilt wurde, dass es erst schlimmer und dann besser werde. Die zusätzlichen Verletzungen führten jedoch zu einer zunehmenden „Ischämie“ (ungenügenden Durchblutung), was zu einem Kompartmentsyndrom im unteren Bein von Lukas führte. Da sich keine Besserung einstellte, entschlossen sich die Gasteltern von Lukas, ihn in ein anderes Krankenhaus zu bringen.

Die ihn dort behandelnden Ärzte realisierten sofort die Schwere seiner Verletzungen. Lukas musste mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen. Indem der erste Arzt es unterlassen hatte, rechtzeitig in den Verletzungsprozess einzugreifen, hatte die ungenügende Durchblutung des Beines bedauerlicherweise dazu geführt, dass die Gewebevitalität nicht erhalten werden konnte. Als die Ärzte im zweiten Krankenhaus die Verletzungen medizinisch richtig eingestuft hatten, schien es angeblich bereits zu spät, das Bein von Lukas zu retten. Die Ärzte rieten ihm, das Bein zu amputieren.

Im Endeffekt wurde Lukas, aufgrund der Beharrlichkeit seiner Mutter, mit einem Ambulanzflugzeug zurück nach Deutschland geflogen, wo er für einen längeren Zeitraum behandelt wurde. Den Ärzten war es möglich, sein Bein zu retten. Bei dem Versuch die schweren Verletzungen seines Beines zu korrigieren, musste er sich 14 Operationen unterziehen. Trotz dieser Bemühungen konnte das verletzte Muskelgewebe an seinem Bein nicht mehr gerettet werden, sodass er jetzt mit einem sog. „Storchenbein” leben muss.

Vor seinem Unfall war Lukas ein erfolgreicher Tennisspieler, spielte Fußball, ging Joggen, fuhr Ski, Inline Skates sowie Fahrrad. Aufgrund des Unfalls konnte Lukas all diese Aktivitäten nur noch schwer bis gar nicht mehr ausüben. Ohne Frage wurde sehr viel im alltäglichen Leben von Lukas beeinflusst.

Die Kanzlei Jackson Law International wurde von der deutschen Familie mit diesem Fall im Arzthaftungsrecht beauftragt, das Krankenhaus und den Arzt zu verklagen. Wir engagierten 10 Experten, die dabei halfen, den Fall gründlich für das Gerichtsverfahren vorzubereiten. Darunter befanden sich ein Arzt der Notfallaufnahme, ein Kinderarzt der Notfallaufnahme, ein Orthopäde, ein deutscher Orthopäde der die Behandlungen in Deutschland begutachtete, ein Gefäßchirurg, ein Physiater, ein Psychologe, einem „Life Care Planner” (ein Experte der die lebenslangen Kosten festlegt), ein deutscher Experte für den Arbeitsmarkt und ein Wirtschaftswissenschaftler.

Lukas wurde in die USA eingeflogen, damit einige der amerikanischen Experten ihn persönlich einschätzen konnten. Die Berichte der Experten waren umfänglich und verdeutlichten der Gegenseite, dass ein Gerichtsverfahren ein großes Risiko für sie mit sich bringen würde. Obwohl medizinisches Personal in Minnesota nicht verpflichtet ist, sich einer Mediation zu unterwerfen, waren es letztendlich die Beklagten, welche, aufgrund der erdrückende Beweislage, die einer amerikanischen „Jury“ vorliegen würde, um eine solche baten. Die Kanzlei Jackson Law International konnte schlussendlich im Arzthaftungsrecht eine Vergleichssumme i.H.v. 5.000.000,00 U.S.-Dollar für den deutschen Austauschschüler erzielen.

Wenn Sie eine Kanzlei mit einem Fall im Arzthaftungsrecht beauftragen, um Ihre rechtlichen Interessen vertreten zu lassen, beachten Sie folgende wichtige Punkte:

  • Besitzt die Kanzlei die nötige Erfahrung, um Sie in Ihrem Fall vertreten zu können?
  • Ist sie im Stande, sich richtig auf das Gerichtsverfahren vorzubereiten, sodass die Beklagten das Risiko, das sie mit einem Gerichtsverfahrens eingehen, auch vollständig verstehen?

Diese zwei Punkte werden in Ihrem Fall maßgeblich für den Weg zum Erfolg sein.

Auch wenn andere Kanzleien behaupten, über solches Können und solche Fähigkeiten zu verfügen, empfehlen wir Ihnen, sich die Zeit zu nehmen und die Kanzleien genauestens zu überprüfen. Die Familie von Lukas hat das getan und konnte dadurch einen außerordentlich guten Vergleich für Lukas verbuchen. Denn tatsächlich überschreitet die Höhe dieses Vergleichs den Rahmen, welcher normalerweise bei Fällen im Bereich des Arzthaftungsrechts in Minnesota erzielt wird.  Durch dieses Ergebnis ist es Lukas nunmehr möglich, einen neuen Karriereweg im Bereich des Ingenieurwesens einzuschlagen und als junger Mann Frieden mit seinem Leben zu schließen.

Ich und zwei andere Anwälte dieser Kanzlei haben Lukas und seine Familie bereits mehrmals seit dem Vergleichsschluss besucht und pflegen noch heute regelmäßigen Kontakt. Genau das spiegelt wider, wie wir unsere Mandanten sehen, nämlich als Teil einer großen Familie, für die wir uns einsetzen und engagiert nach Erfolg streben.

Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Wir repräsentieren überall in den Vereinigten Staaten regelmäßig deutsche Mandanten im Arzthaftungsrecht. Einem allgemeinen amerikanischen Anwalt / Kanzlei wird es aufgrund der Sprache und kulturellen Unterschieden nicht möglich sein, die Bedürfnisse eines deutschen Mandanten so zu verstehen und zu vertreten, wie die Kanzlei Jackson Law International es zu tun gedenkt. Das ist oftmals der Schlüssel zum Erfolg. In Kanzleien, die einen unerfahrenen deutschen Anwalt als Mittelmann für die amerikanischen Kollegen einschalten, sind Fehler vorprogrammiert. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, Mandanten in internationalen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und beratend zur Seite zu stehen. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.

Kontakt

Wir empfehlen Ihnen, sich unsere Internetseite näher anzuschauen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.

Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, unsere Mandanten in internationalen Angelegenheiten zu beraten. Die Kanzlei freut sich auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.

Kontaktieren Sie uns, um Ihren Fall im Arzthaftungsrecht zu besprechen.

© Jackson Law International 2016

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