Von  Michael R. Jackson, Gesellschafter

Autounfall eines jungen deutschen Ehepaares in Kalifornien führt zu einem Rechtsstreit und einem raschen Vergleich des FallesDer Autounfall eines jungen deutschen Ehepaares in Kalifornien führt zu einer Klage, da die Haftpflichtversicherungsgesellschaft den Wert des Falles zunächst nicht vollständig einschätzte. Nach einer Klage von Jackson Law International jedoch, kapituliert die Haftpflichtversicherungsgesellschaft und regelt die Angelegenheit. S.R. und S.L. (Initialen werden verwendet, um die Privatsphäre unserer Kunden zu schützen), zwei deutsche Staatsbürger die Kalifornien im Rahmen eines zweiwöchigen Urlaubs besuchen, wurden zwei Tage vor ihrer Rückkehr nach Deutschland in einen Autounfall verwickelt. Dieser Unfall ruinierte das, was eigentlich ein schöner Abschluss ihres lang ersehnten Urlaubs und ihrer Rückkehr nach Deutschland hätte sein sollen.

Der Autounfall eines jungen deutschen Ehepaares in Kalifornien hätte vermieden werden können!

Am Tag des Unfalls befand sich das junge deutsche Ehepaar auf dem San Diego Freeway in der Nähe von Long Beach, Kalifornien in nördlicher Richtung. S.R. fuhr einen Mietwagen, in dem S.L. als Passagier mitfuhr. Beide waren im Fahrzeug mit dem Sicherheitsgurt vollständig und ordnungsgemäß angeschnallt. Der Verkehr verlief normal, und S.R. hielt einen ausreichenden und sicheren Abstand zwischen seinem Fahrzeug und dem vor ihm fahrenden Fahrzeug ein. Als er auf der Autobahn in Richtung Norden fuhr, begann das Fahrzeug vor dem jungen deutschen Ehepaar, seine Geschwindigkeit zu verringern. Folglich drosselte S.R. die Geschwindigkeit seines eigenen Fahrzeugs ähnlich langsam und den Gegebenheiten entsprechend. Plötzlich und ohne Vorwarnung kam das Fahrzeug vor S.R. plötzlich zum Stehen. Infolgedessen betätigte S.R. ebenfalls sofort und vollständig die Bremsen seines Fahrzeugs und kam hinter diesem anderen Fahrzeug sicher und vollständig zum Stehen. In seinem Rückspiegel konnte S.R. jedoch ein anderes Fahrzeug sehen, das sich schnell näherte. S.R. erkannte sofort, dass dieses dritte Fahrzeug nicht in der Lage sein würde, rechtzeitig zum Stillstand zu kommen, bevor es sein eigenes Fahrzeug treffen würde. S.R. zog die Möglichkeit in Betracht, entweder links oder rechts von seiner aktuellen Fahrspur in die Spur zu wechseln, jedoch waren beide bereits mit anderen Fahrzeugen besetzt. Er erkannte sofort, dass ein solches Manöver wahrscheinlich zu einem noch schwereren Unfall führen würde. In der Zwischenzeit fuhr der dritte Fahrer mit seinem Fahrzeug in das von dem jungen deutschen Ehepaar besetzte Fahrzeug. Das Ehepaar hatte den Eindruck, dass der Zusammenstoß praktisch ohne jeder Versuch des dritten Fahrers die Geschwindigkeit zu verringern und mit einer Geschwindigkeit von etwa 55 Meilen pro Stunde im Verhältnis zu seinem vollständig zum Stillstand gebrachten Fahrzeug stattfand, wodurch das von diesem jungen Ehepaar besetzte Fahrzeug erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde.  Das Foto des von dem Ehepaar gefahrenen Fahrzeugs zeigt die Höhe des Schadens, den das Fahrzeug als Folge dieses Vorfalls erlitten hat.

Untersuchung des Unfalls

Die Polizei wurde an den Unfallort beordert, und die Unfallstelle wurde von der California Highway Patrol untersucht. Der ermittelnde Beamte erstellte einen Bericht über den Verkehrsunfall.  Der Beamte stellte fest, dass die Wetterbedingungen unproblematisch waren, dass Tageslicht herrschte, da sich der Unfall um 16.56 Uhr ereignete, die Fahrbahn trocken war und dass keine ungewöhnlichen Straßenverhältnisse vorlagen.  Der Aufprall des Fahrzeugs war so schwerwiegend, dass es ihr Fahrzeug dazu brachte, das vor ihnen fahrende Fahrzeug zu treffen – was ebenfalls Schäden am vorderen Fahrzeug und körperliche Verletzungen dessen Fahrers verursachte.  Der Fahrer des vorderen Fahrzeugs klagte über Nackenschmerzen, die auf diesen weiteren Aufprall zurückzuführen waren.

Der Polizist stellte fest, dass der Fahrer, der das Auto des Paares anfuhr, sein Fahrzeug unter Verletzung von Abschnitt 22350 des kalifornischen Fahrzeuggesetzes steuerte, der wie folgt lautet:

Keine Person darf ein Fahrzeug auf einer Autobahn mit einer Geschwindigkeit fahren, die unter Berücksichtigung der Witterung, der Sichtverhältnisse, des Verkehrs, der Oberfläche und der Breite der Autobahn höher als vernünftig oder umsichtig ist, und auf keinen Fall mit einer Geschwindigkeit, die die Sicherheit von Personen oder Eigentum gefährdet.

Der Beamte stellte fest, dass die Verletzung dieses Abschnitts der kalifornischen Straßenverkehrsordnung durch den anderen Fahrer der primäre Kollisionsfaktor für diesen Auffahrunfall war und dass er an der Kollision schuld war. Der Schaden an beiden Fahrzeugen war so groß, dass die beiden Fahrzeuge von der Unfallstelle abgeschleppt werden mussten.

Medizinische Behandlung

Obwohl dieses junge deutsche Ehepaar zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes in ihrem Fahrzeug angeschnallt war, wurden sie dennoch verletzt. Beide standen auch unter Schock, als sie aus dem Fahrzeug stiegen. Das junge Paar wollte zunächst nicht in das örtliche Krankenhaus transportiert werden. S.R. überdachte diese Frage jedoch nach dem Unfall und änderte dann seine Meinung.  Er wurde noch am selben Tag in der Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses untersucht. Aufgrund des Schocks und der Angst nach dem Unfall wollte S.L. jedoch keine Auswertung im Krankenhaus vornehmen lassen. Zum Zeitpunkt seiner Vorstellung im Krankenhaus stellte S.R. den Zustand nach dem Autounfall mit Beschwerden über Nacken- und Kopfschmerzen dar. Da weder ein Bewusstseinsverlust noch ein Kopftrauma vorlag und der Schweregrad der Symptome zum Zeitpunkt der Untersuchung als gering eingeschätzt wurde, wurde S.R. mit Ibuprofen und Cyclobenzaprin entlassen, und angesichts seiner bevorstehenden Rückkehr nach Deutschland sollte er bei Fortbestehen der Symptome von seinem Hausarzt nachbehandelt werden.

Schäden des Paares

Für den Rest ihres Urlaubs blieb das junge deutsche Ehepaar aufgrund von Schmerzen und Unannehmlichkeiten in ihrem Hotelzimmer. Darüber hinaus hatte S.L. aus Angst vor einem weiteren Unfall Bedenken, irgendwo in der Gegend herumzufahren.  Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland hatte das Ehepaar noch eine weitere Urlaubswoche zur Verfügung, um Pläne in ihrem Heimatland zu verwirklichen, aber auch diese Urlaubswoche konnten sie wegen der anhaltenden Schmerzen und Beschwerden nicht genießen. Nach der Rückkehr nach Deutschland wurde S.R. von seinem Hausarzt untersucht, der feststellte, dass S.R. nach einem Autounfall ein akutes Halswirbelsäulenschleudertrauma erlitten hatte, die Symptome zu diesem Zeitpunkt jedoch abgeklungen waren und keine weitere Therapie erforderlich war.  S.R. wurde auch von einem Spezialisten auf dem Gebiet der Neurologie und Psychiatrie untersucht. In einem Bericht diagnostizierte der Arzt bei S.R. ein Halswirbelsäulenschleudertrauma. In der Anamnese stellte der Arzt fest, dass S.R. unter Kopfschmerzen und Schwindel litt, und dass sich diese Kopfschmerzen im Laufe mehrerer Wochen deutlich gebessert hatten und der Schwindel nur noch gelegentlich auftrat.  Der Arzt stellte ferner fest, dass die anhaltende Art der Symptome über mehrere Wochen hinweg typisch für solche Verletzungen sei.  S.R. besuchte den Arzt jedoch weiterhin, da er beim Autofahren unsicher und ängstlich geworden war. Der Arzt stellte fest, dass S.R. Angst entwickelt hatte, als er an einem Fahrzeug vorbeifuhr oder sich im Stop-and-Go-Verkehr befand.  In diesen Fällen begann S.R. zu schwitzen und befürchtete, dass er das Bewusstsein verlieren könnte. Der Arzt stellte fest, dass die Symptomatik mit einer Person übereinstimmte, die unter Angstzuständen aufgrund des Autounfalls litt. S.L. verspürte nach ihrer Rückkehr nach Deutschland noch einige Zeit Kopfschmerzen. Sie entschied sich jedoch dafür, auch dort nicht von ihrem Arzt gesehen zu werden.

Der Autounfall hat das junge Paar aus psychologischer Sicht weiterhin belastet. Oft erlebten sie den Unfall unter gewöhnlichen Verkehrsbedingungen noch einmal, blickten oft hinter sich und befürchteten, von einem anderen Fahrer aufgehalten zu werden – insbesondere dann, wenn sie plötzlich anhalten mussten, wie es in dieser Situation der Fall war. Dies war vor allem dann zu beobachten, wenn sie für einen weiteren Urlaub nach Kalifornien zurückkehrten. Immer wenn sie an einer roten Ampel, im Verkehr usw. angehalten hatten, schauten sie hinter sich und dachten, sie würden überfahren.  Offensichtlich wirkte sich diese Nervosität nachteilig auf die Qualität ihres Urlaubs aus.

Rechtliche Vertretung

Dieser Autounfall eines jungen deutschen Ehepaares n Kalifornien führte dazu, dass Jackson Law International  beauftragt wurde ihre Interessen gegenüber dem Fahrer, der den Vorfall verursacht hatte, zu vertreten. Jackson Law International sammelte die notwendigen Informationen und stellte einen Forderungsbrief an die Haftpflichtversicherungsgesellschaft zusammen. Die Versicherungsgesellschaft unterbreitete angesichts des Umfangs der dokumentierten Verletzungen und Behandlungen zunächst ein angemessenes Vergleichsangebot.  Das Angebot berücksichtigte jedoch  nicht in vollem Umfang die Auswirkungen auf den Kalifornien-Urlaub des jungen Paares, die in Deutschland verlorene Zeit nach ihrer Rückkehr, die wirtschaftlichen Schäden und das psychologische Trauma des Unfalls auf lange Sicht. Infolgedessen reichte Jackson Law International beim kalifornischen Staatsgericht eine Klage gegen den anderen Fahrer ein. Es sei angemerkt, dass Jackson Law International mit der Haftpflichtversicherungsgesellschaft einen Vergleich über einen Betrag abschließen konnte, der zweieinhalb Mal so hoch war wie das beste Angebot, das die Haftpflichtversicherungsgesellschaft vor der Klage gemacht hatte. Der erzielte Betrag lag über dem, was das junge deutsche Ehepaar vor der Klage erwartet hatte, so dass sie mit dem Ergebnis sehr zufrieden waren.

Wir würden uns über die Gelegenheit freuen, Ihren Fall mit Ihnen zu besprechen, um festzustellen, ob Sie nach Ihren Verletzungen auch einen durchsetzbaren Anspruch haben könnten.

Kontakt

Wir empfehlen Ihnen, sich unsere Internetseite näher anzuschauen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.

Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, unsere Mandanten in internationalen Angelegenheiten zu unterstützen und wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.

© Jackson Law International 2020

Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Weiter Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Weiter Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Close