Von Michael R. Jackson, Gesellschafter
Der deutsche Käufer einer Segelyacht versuchte vom Vertrag mit Schwierigkeiten zurückzutreten – was ein rechtliches Eingreifen von Jackson Law International in seinem Namen erforderlich machte.
Dr. M.V. (Initialen werden verwendet, um die Privatsphäre unseres Kunden zu schützen) hatte mit Floridas führendem Yachtmaklerunternehmen einen Schiffskaufvertrag für den Kauf einer Segelyacht abgeschlossen. Gemäß Abschnitt 3 des Schiffskaufvertrags war es Dr. M.V. gestattet, die Segelyacht vor dem Kauf zu besichtigen und zu prüfen. Darüber hinaus wurde in Abschnitt 8 des Schiffskaufvertrags festgelegt, dass der Vertrag einem Probelauf und einer persönlichen Inspektion unterzogen wurde, die für den Käufer akzeptabel war. Schließlich wurde in Abschnitt 5 des Fahrzeugkaufvertrags festgelegt, dass die Yachtmaklerfirma die Kaution an Dr. M.V. zurückzahlen sollte, wenn er die Yacht nicht kaufte. Trotz der Bemühungen von Dr. M.V., den Vertrag aufzulösen und die Rückgabe seiner erheblichen Kaution für die Segelyacht sicherzustellen, weigerte sich die Yachtmaklerfirma, die Bedingungen des Schiffskaufvertrags einzuhalten.
Demzufolge wurde Jackson Law International von von Dr. M.V. beauftragt, ihn bei den Bemühungen zu vertreten, den Vertrag formell aufzulösen und die Rückerstattung seines Geldes, das er ausgegeben hatte, zu erwirken. Nach einem Aufforderungsschreiben wurde eine gütliche Einigung mit Floridas führendem Yachtmaklerunternehmen erzielt, bevor ein formeller Rechtsstreit notwendig wurde. Da Jackson Law International diesen äußerst positiven Vergleich erreichte, war Dr. M.V. mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Wenn Sie Unterstützung als Käufer einer Segelyacht oder eines anderen Seeschiffes benötigen, wären wir gerne bereit mit Ihnen Ihren Fall zu besprechen, um festzustellen, ob Sie möglicherweise auch einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer haben.
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