Von Michael R. Jackson, Gesellschafter

Erben von US-ImmobilienDas Erben von US-Immobilien kann manchmal nicht gut ausgehen.  Unsere Anwaltskanzlei wurde hinsichtlich einer Angelegenheit in Florida kontaktiert.  Vier Verwandte hatten eine Immobilie in Florida geerbt.  Schnell wurde ihnen klar, dass mit dieser Immobilie auch jährliche Grundsteuern verbunden waren, die an die örtliche Steuerbehörde gezahlt werden mussten.  Anstatt sich sofort an einen Anwalt vor Ort zu wenden, ließen sie es zu, dass die Immobilie im Laufe der Zeit immer weiter in Verzug geriet, was diese Steuerverpflichtungen betraf.  Schließlich wurde die Immobilie zwangsversteigert, verkauft und der verbleibende Erlös – nachdem die Immobilie zu einem stark reduzierten Preis versteigert worden war – wurde in das Register des örtlichen Gerichts zur Verteilung eingezahlt.

Erst dann wandten sich drei der Verwandten an eine Anwaltskanzlei – unsere Kanzlei – um diese restlichen Gelder zurückzuerhalten.  Das Erben von US-Immobilien erfordert von allen Beteiligten ein gewisses Maß an Sorgfalt, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Steuerbehörden befriedigt werden und dass die Immobilie, falls gewünscht, zum höchsten und optimalen Preis verkauft wird.  Das Letzte, was Sie in einem solchen Fall wollen, ist, dass ein Steuerpfandrecht auf die Immobilie ausgestellt wird und dass sie schließlich im Rahmen eines Steuerverkaufs verkauft wird.  Ein Steuerverkauf ist der Verkauf einer Immobilie, der stattfindet, wenn ein Steuerzahler mit seinen Grundsteuerzahlungen in Verzug gerät.

Daher sollten Sie sich nach dem Erben von US-Immobilien an eine kompetente Anwaltskanzlei wenden, die Sie bei der Bewältigung solcher Probleme unterstützt.

Das Ziel ist es, Ihr Erbe von US-Immobilien zu maximieren

Im Falle von einem Erbe von US-Immobilien ist unsere Anwaltskanzlei bereit, Ihnen dabei zu helfen, den Ihnen zustehenden Betrag zu maximieren und die Bereicherung anderer zu vermeiden, die vom Tod Ihres geliebten Familienmitglieds profitieren wollen.

Genau das geschieht bei solchen Steuerverkäufen, und es gibt einfach keinen Grund, eine Immobilie versteigern zu lassen, bei der die Käufer sehnsüchtig auf die Gelegenheit warten, von der Unsicherheit der Familienmitglieder zu profitieren, die nicht wissen, was sie als Nächstes tun sollen, um ihren kürzlich geerbten Anteil an einer solchen Immobilie zu schützen.

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Wir empfehlen Ihnen, sich unsere Internetseite näher anzuschauen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.

Unsere Kanzlei ist immer bestrebt, Ihre Angelegenheit eingehend zu prüfen und mit Ihnen Ihre möglichen Ansprüche bzw. Verteidigung zu erörtern. Die Kanzlei Jackson Law International freut sich auf die Gelegenheit, Ihnen behilflich sein zu können.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.

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