Von Michael R. Jackson, Gesellschafter
Wieder einmal hatte die Kanzlei Jackson Law International die Freude, an der Jahreshauptversammlung der Europäischen Anwaltskooperation 2014 („EAK“) teilzunehmen. Dieses Jahr fand das Jahrestreffen in den Niederlanden statt.
Die EAK ist eine „europäische, wirtschaftliche Interessenvereinigung“ (EWIV), die gemäß den Verordnungen des Rates der Europäischen Gemeinschaft geschaffen wurde, um die Mitglieder bei ihren ansonsten unabhängigen Aktivitäten in verschiedenen Ländern zu unterstützen. Bei der Europäischen Anwaltskooperation handelt es sich um eine Kooperation unabhängiger Anwälte aus verschiedenen Ländern – hauptsächlich innerhalb Europas – die ein internationales Netzwerk von Anwälten darstellt, welches Mandanten in ihren jeweilen Gerichtsbarkeiten rechtliche Beratung anbietet. Die EAK erleichtert die Suche in Fällen, wo ein Mandant aus dem einen Land, einen erfahrenen Anwalt aus einem anderen Land für ein bestimmtes Rechtsgebiet sucht.
Mitglieder der Europäischen Anwaltskooperation befinden sich in den folgenden Ländern:
- Australien
- Belgien
- Deutschland
- England
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Kroatien
- Litauen
- Luxemburg
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Portugal
- Schweiz
- Spanien
- Türkei
- Vereinigte Staaten
Die EAK Jahreshauptversammlung 2014 fand in Amsterdam, in der einwohnerstärksten und Hauptstadt des Königreiches der Niederlande, statt. Auch wenn sich der Regierungssitz des Landes sowie die Königsresidenz im 60 Kilometer entfernten Den Haag befinden, ist Amsterdam seit 1983 gemäß niederländischer Verfassung die Hauptstadt der Niederlande. Viele niederländische Firmen haben ihren Hauptsitz in Amsterdam. Die Hafengruppe von Amsterdam gilt als der zweitgrößte Hafen in den Niederlanden und der fünftgrößte in Europa.
In der diesjährigen Versammlung wurde der Mitgliedschaft aus Litauen zugestimmt. Die von einem niederländischen Anwalt vorgetragene Hauptpräsentation legte die völkerrechtliche Grundlage für die Irak-Invasion der Vereinigten Staaten im Jahr 2003 nach internationalen Rechtsgrundsätzen und Übereinkommen fest – ein Thema, das auch jetzt noch von vielen diskutiert wird.
Es ist mir eine Ehre, einer von nur zwei Anwälten in den gesamten Vereinigten Staaten zu sein, die Mitglied dieser hervorragenden Organisation sind. Voraussetzung einer solchen Mitgliedschaft in der EAK ist eine einstimmige Abstimmung. Im Falle eines Vetos wird man also nicht zu einem Mitglied der EAK ernannt.
Das letztjährige EAK-Jahrestreffen fand in Barcelona, Spanien statt. 2015 wird das Treffen in Mailand, Italien, stattfinden.
Die Kanzlei Jackson Law International ist stolz auf seine internationalen Beziehungen, sei es die jeweilige internationale Herkunft der Anwälte, die professionellen Verbindungen der Kanzlei zur internationalen Rechtsgemeinschaft durch die Mitgliedschaft in Organisationen wie der EAK, die direkte und globale Zusammenarbeit mit Anwälten oder die Vertretung im Namen von Mandanten weltweit.
Kontakt
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Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, unsere Mandanten in internationalen Angelegenheiten zu unterstützen und wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.
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