Von Michael R. Jackson, Gesellschafter
Nachdem wir an zahlreichen vorherigen Jahreshauptversammlung der Europäischen Anwaltskooperation („EAK“) teilgenommen haben, konnte die Kanzlei Jackson Law International aus beruflichen Gründen leider nicht an den EAK-Versammlungen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 teilnehmen. Umso größer war die Freude, dass die Kanzlei Jackson Law International an der Jahreshauptversammlung der Europäischen Anwaltskooperation 2019 in Heidelberg, Deutschland teilnehmen konnte.
Die EAK ist eine „europäische, wirtschaftliche Interessenvereinigung“ (EWIV), die gemäß den Verordnungen des Rates der Europäischen Gemeinschaft geschaffen wurde, um die Mitglieder bei ihren ansonsten unabhängigen Aktivitäten in verschiedenen Ländern weltweit zu unterstützen. Es handelt sich bei der EAK um eine Kooperation unabhängiger Anwälte aus verschiedenen Ländern – hauptsächlich innerhalb Europas – die ein internationales Netzwerk von Anwälten darstellt, welches Mandanten in ihren jeweilen Gerichtsbarkeiten rechtliche Beratung anbietet.
Die EAK erleichtert die Suche in Fällen, wo ein Mandant aus dem einen Land, einen erfahrenen Anwalt aus einem anderen Land für ein bestimmtes Rechtsgebiet sucht.
Mitglieder der EAK befinden sich in den folgenden Ländern:
- Australien
- Österreich
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina
- Dänemark
- England
- Frankreich
- Deutschland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Norwegen
- Portugal
- Spanien
- Schweiz
- Vereinigte Staaten
Die EAK Jahreshauptversammlung 2019 fand in Heidelberg statt – eine historische Universitäten Stadt am Neckar im Bundesland Baden-Württemberg im Südwesten Deutschlands. Die Stadt Heidelberg wurde im 12. Jahrhundert gegründet und hat eine langanhaltende und reichhaltige Geschichte, die bis in keltische und römische Zeiten zurückreicht. Heidelberg ist eine Wissenschaftsmetropole in Deutschland und beherbergt neben seiner Universität mehrere international renommierte Forschungseinrichtungen, darunter vier Max-Planck-Institute.
Die Jahreshauptversammlung brachte Mitglieder aus ganz Europa, einen deutschen Kollegen, der in Australien praktiziert und aus den Vereinigten Staaten zusammen. Es ist mir eine Ehre, einer von nur zwei Anwälten in den gesamten Vereinigten Staaten zu sein, der sich als Mitglied dieser hervorragenden Organisation bezeichnen darf.
Voraussetzung einer solchen Mitgliedschaft in der EAK ist eine einstimmige Abstimmung. Im Falle eines Vetos wird man also nicht zu einem Mitglied der EAK ernannt.
Das letztjährige EAK-Jahrestreffen fand in München, Deutschland statt. Im Jahr 2020 wird sich die Mitgliederschaft in Köln treffen.
Die Kanzlei Jackson Law International ist stolz auf ihre internationalen Beziehungen, sei es die jeweilige internationale Herkunft der Anwälte, die professionellen Verbindungen der Kanzlei zu internationalen Rechtsgemeinschaften durch Mitgliedschaft in Organisationen wie der EAK, die globale Zusammenarbeit mit Anwälten oder die Vertretung im Namen von Mandanten weltweit.
Kontakt
Wir empfehlen Ihnen, sich unsere Internetseite näher anzuschauen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.
Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, unsere Mandanten in internationalen Angelegenheiten zu unterstützen und wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.
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