Von Michael R. Jackson, Gesellschafter
Ich hatte das Privileg auch in diesem Jahr an der Jahreshauptversammlung der Europäischen Anwaltskooperation („EAK“) 2013 in Spanien teilzunehmen
Die EAK ist eine „europäische, wirtschaftliche Interessen-vereinigung“ (EWIV), die gemäß den Verordnungen des Rates der Europäischen Gemeinschaft geschaffen wurde, um die Mitglieder bei Ihren ansonsten unabhängigen Aktivitäten in verschiedenen Ländern zu unterstützen. Bei der EAK handelt es sich um eine Kooperation unabhängiger Anwälte aus verschiedenen Ländern – hauptsächlich innerhalb Europas – die ein internationales Netzwerk von Anwälten darstellt, welches Mandanten in ihren jeweilen Gerichtsbarkeiten rechtliche Beratung anbietet. Die EAK erleichtert die Suche in Fällen, wo ein Mandant aus dem einen Land, einen erfahrenen Anwalt aus einem anderen Land für ein bestimmtes Rechtsgebiet sucht.
Mitglieder der Europäischen Anwaltskooperation befinden sich in den folgenden Ländern:
- Australien
- Belgien
- Deutschland
- England
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Kroatien
Luxemburg
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Portugal
- Schweiz
- Spanien
- Türkei
- Vereinigte Staaten
Die EAK Jahreshauptversammlung 2013 fand in Barcelona, Spanien, statt. Barcelona ist die Hauptstadt Kataloniens. Katalonien ist eine von 17 autonomen Gemeinschaften Spaniens. Barcelona ist reich an geschichtlichen und kulturellen mannigfaltigen Besonderheiten. Die Stadt beherbergt Meisterwerke vieler großer Architekten wie Antoni Gaudí. Seine Werke werden von Architekten auf der ganzen Welt bewundert. Eines seiner bekanntesten Bauwerke ist die La Sagrada Família. Viele große Maler und Künstler haben hier mal gearbeitet und ihr Einfluss ist noch heute in der Stadt zu sehen. Dazu gehören u.a. Picasso und Miró. Genau aus diesen und noch vielen weiteren Gründen eignet sich diese Stadt für internationale juristische Konferenzen.
Die EAK 2013 brachte die Mitglieder aus ganz Europa, Australien und den Vereinigten Staaten zusammen. Es ist mir eine Ehre, einer von nur zwei Anwälten in den gesamten Vereinigten Staaten zu sein, die Mitglied dieser hervorragenden Organisation sind. Voraussetzung einer solchen Mitgliedschaft in der EAK ist eine einstimmige Abstimmung. Im Falle eines Vetos wird man also nicht zu einem Mitglied der EAK ernannt.
Das letztjährige EAK-Jahrestreffen fand in Dubrovnik, Kroatien statt. Im Jahr 2014 wird sich die Mitgliederschaft in Amsterdam, Niederlande treffen.
Die Kanzlei Jackson Law International ist stolz auf seine internationalen Beziehungen, sei es die jeweilige internationale Herkunft der Anwälte, die professionellen Verbindungen der Kanzlei zu internationalen Rechtsgemeinschaften durch die Mitgliedschaft in Organisationen wie der EAK, die direkte globale Zusammenarbeit mit Anwälten oder die Vertretung im Namen von Mandanten weltweit.
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Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, unsere Mandanten in internationalen Angelegenheiten zu unterstützen und wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.
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