Von Michael R. Jackson, Gesellschafter
Häufig wenden sich Touristen aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich sowie Geschäftsleute und andere Privatpersonen an uns in Bezug auf Körperverletzungen, die sie während ihres Aufenthaltes in den USA erlitten haben. Es ist für diese Mandanten oft schwierig nachzuvollziehen, wie das amerikanische Rechtssystem in solchen Fällen funktioniert. Der Ablauf eines solchen Verfahrens unterscheidet sich erheblich von dem im Heimatland. Oft scheitert das Verfahren bereits an dem Auffinden eines geeigneten Anwalts, der dem Mandanten das Verfahren in dessen Muttersprache verständlich nahebringt und ausreichende Erfahrungen in solchen Fällen besitzt.
Ich bin seit vielen Jahren als Anwalt in Schadensersatzfällen tätig, insbesondere im Fällen von Körperverletzungen. Zudem bin ich in Kiel, Deutschland mit der deutschen Sprache aufgewachsen. Daher kann ich die Details eines solchen Verfahrens auf Deutsch erklären und erläutern.
Die Kanzlei Jackson Law International vertritt Mandanten auch in Fällen außerhalb des Staates Florida. Bei Rechtsstreitigkeiten innerhalb der USA sind die Anwälte der Kanzlei Jackson Law International zugelassen in mehreren Gerichtsbezirken, wie z.B. Arizona, Colorado, Florida, Kalifornien, Louisiana, Minnesota, New York, Texas und Washington, D. C., Sie zu vertreten. Darüber hinaus sind wir auch als primäre Anwälte im Rahmen der sog. „Pro Hac Vice“-Zulassung für den maßgeblichen Bundesstaat oder Bundesgericht innerhalb der USA oft tätig. Zusätzlich verfügen wir über ein breites Netzwerk von Anwälten landesweit, die uns bei Angelegenheiten wie diesen lokal unterstützen – unser sog. „Anwalt vor Ort“ – was es uns ermöglicht, Ihnen die umfassendste Vertretung innerhalb der USA bieten zu können. In solchen Fällen bleiben wir jedoch stets der Ansprechpartner des Mandanten.
Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung. Die meisten amerikanischen Anwälte sind mit dem deutschen, schweizerischen oder österreichischen Gesundheitssystem nicht vertraut. U.a. treten regelmäßig Schwierigkeiten beim Beantragen wichtiger Dokumente auf, um Schadenersatzansprüche wegen Körperverletzungen in den USA belegen zu können.
Aber auch für den Fall, dass deutschsprachige Zeugen zu befragen sind, um sachbezogene Informationen zu erhalten oder um ihre Kooperation zu erbitten, ist es von Vorteil einen deutschsprachigen Anwalt an der Seite zu haben. Denn oftmals werden Personen misstrauisch und fühlen sich überfordert, wenn sie sich mit einem englischsprachigen Anwalt und seinem Personal auseinandersetzen müssen.
Es kam schon vor, dass wir nach Europa reisen mussten, um eidliche Aussagen von Fachleuten sowie von Freunden und Familien zu erhalten. Bei nicht deutschsprachigen Anwälten ist es in solchen Fällen schon mehrmals vorgekommen, dass der Übersetzer bei entscheidenden eidlichen Aussagen der Zeugen Fehler gemacht hat, die dann von mir angemahnt werden mussten. Die englischsprachigen Anwälte waren sich dieser Fehler nicht bewusst und entscheidende Aussagen wären ohne Korrektur meinerseits in solchen Fällen komplett verloren gegangen.
Nicht nur Privatpersonen wenden sich an uns. Mehrere führende deutsche Versicherungsgesellschaften haben uns die Vertretung von deutschen Mandanten bezüglich Körperverletzungen in den USA übertragen. Oft lehnen auch Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz bei solchen Fällen zunächst ab. Doch nach Prüfung der Verträge ist es uns mehrfach bereits gelungen, der Versicherung darzulegen, dass Versicherungsschutz bestand, sodass die Kosten der anwaltliche Vertretung von der Versicherung bezahlt wurde. Wir raten Ihnen daher, im Falle einer Deckungsabsage durch Ihre Versicherung, diese anwaltlich überprüfen zu lassen.
Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Unsere Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur, kombiniert mit vielen Jahren Prozesserfahrung erlaubt es uns, unseren deutschsprachigen Mandanten ein besonderes Servicepaket anzubieten. Dies sehen auch andere Kanzleien in den USA so, welche sich in rechtlichen Angelegenheiten, die das Haager Übereinkommen und die Zustellung im Ausland betreffen, an unsere Kanzlei wenden. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.
Wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, ist Ihre Beratung kostenlos und Sie zahlen keine Gebühr bis wir eine Entschädigung von der Gegenseite erhalten. Wir vertreten Mandanten auch in anderen Rechtsstreitigkeiten. Diese werden jedoch meist auf Stundenbasis abgerechnet.
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Wir empfehlen Ihnen, unsere Internetseite zu besuchen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.
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