Jackson Law International gibt mit Freude bekannt, dass einer seiner Gesellschafter zum Ersten Vizepräsidenten des weltweit größten Netzwerks internationaler Anwaltskanzleien ernannt wurde. Die umfangreiche internationale Tätigkeit von Jackson Law International erstreckt sich über den Atlantik durch die Vertretung hauptsächlich deutschsprachiger Einzelpersonen und Unternehmen mit Sitz in Europa. Die „Asociación Europea de Abogados“ (“AEA”) würdigte die internationale Reichweite der Tätigkeit dieser Kanzlei und das Engagement eines ihrer Gesellschafter für die Tätigkeit auf dem Gebiet des internationalen Rechts, indem sie Michael R. Jackson zum Ersten Vizepräsidenten des Beirats der AEA ernannte. Der Präsident des Beirats ist Pedro Beltrán, ein Anwalt aus Spanien, der die AEA 2004 gegründet hat.
Die AEA wurde in der Europäischen Union gegründet und ist daher sehr stark mit Europa verwurzelt. Doch mit der Zeit hat sich die Organisation auch auf globaler Basis ausgeweitet. Jackson Law International fühlt sich geehrt, dass einer ihrer Gesellschafter im Auftrag von weltweit 760 Rechtsanwaltskanzleien, die ca. 5.000 Einzelmitglieder umfassen, zum Ersten Vizepräsidenten des weltweit größten Netzwerks internationaler Anwaltskanzleien berufen wurde. Die AEA ist das einzige Netzwerk von Anwälten, das jedes einzelne der 196 unabhängigen Länder der Welt abdeckt. Diese Organisation hat ein strenges Verfahren für die Auswahl ihrer Mitglieder aus internationalen Kanzleien mit der Absicht, der Öffentlichkeit Rechtsdienstleistungen anzubieten, die auf einem einheitlichen Qualitätsstandard und einem absolut zuverlässigen ethischen Standard unter ihren Mitgliedern basieren.
Die fortschreitende Globalisierung führt dazu, dass Unternehmen und Einzelpersonen in zunehmendem Maße von einer rechtlichen Vertretung auf der ganzen Welt abhängig sind. Durch ihre Mitgliedschaft in dieser Organisation baut Jackson Law International kontinuierlich seine professionellen Beziehungen zu weltweit praktizierenden Anwälten im Bereich des internationalen Rechts aus. Darüber hinaus wissen die Mandanten von Jackson Law International, dass sie sich bei Rechtshilfe außerhalb der Vereinigten Staaten auf diese Anwaltskanzlei verlassen können, wenn es um Empfehlungen von Anwälten auf weltweiter Basis geht.
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Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, unsere Mandanten in internationalen Angelegenheiten zu beraten. Die Kanzlei freut sich auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.
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