Nachlassstreitigkeiten in Deutschland

NachlassstreitigkeitenBei Erb- und Nachlassstreitigkeiten in Deutschland kann es manchmal sehr kompliziert und belastend für alle Beteiligten werden. Der Tod eines geliebten Menschen bedeutet eine schwere Zeit für alle Angehörigen. Die Kanzlei Jackson Law International kann Ihnen aufgrund ihrer Erfahrungen in solchen rechtlichen Angelegenheiten beratend zur Seite stehen.

Was ist Inhalt des deutschen Erbrechts?

In Deutschland ist das Erbrecht verfassungsrechtlich in Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) festgeschrieben und garantiert das Vererbungsrecht.

Das deutsche Erbrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet. Es vereint alle Regelungen und Bestimmungen zum Übergang von Rechten und Pflichten bzw. des Nachlasses eines Verstorbenen auf eine andere Person, die Erben.

Das Erbrecht lässt sich dabei wie folgt unterteilen:

Was kann Inhalt erbrechtlicher Streitigkeiten sein?

Erb- und Nachlassstreitigkeiten entstehen in der Regel erst mit dem Tod des Angehörigen (sog. „Erbfall“). Mit dem Erbfall geht der Nachlass des Verstorbenen (sog. „Erblasser“) auf den oder die Erben über (sog. „Universalsukzession“). Der Begriff „Nachlass“ bezeichnet dabei die Hinterlassenschaft des Verstorbenen in ihrer Gesamtheit.

Der Erbe bzw. die Erben (sog. „Erbengemeinschaft“) treten in sämtliche Rechtsverhältnisse ein, die der Verstorbene zu Lebzeiten begründet hat.

Zum Nachlass gehört das gesamte Vermögen bestehend aus Bar- oder Kapitalvermögen, Immobilien, privater Besitz wie Dokumente, Kunst, Sammlungen. Jedoch können auch Schulden dazugehören.

Der Erbe wird vom Verstorbenen entweder durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) (sog. „gewillkürte Erbfolge“) oder, wenn eine solche Bestimmung nicht vorliegt, gesetzlich bestimmt (sog. „gesetzliche Erbfolge“) werden.

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtenverhältnis. Es erbt immer der nächste Verwandte (Kinder, Enkelkinder, etc.). Der überlebende Ehegatte erbt ein Viertel des Nachlasses neben den Kindern des Verstorbenen. Haben die Ehegatten im Güterstand der sog. „Zugewinngemeinschaft“ gelebt, erhält der überlebende Partner ein weiteres Viertel der Erbschaft als „pauschalen Zugewinnausgleich“.

Jeder Erbe kann die Annahme der Erbschaft und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten jedoch auch ablehnen (z.B. durch Ausschlagung oder Verzicht) oder gegen die gewillkürte Erbfolge vorgehen (z.B. durch Anfechtung oder Erbunwürdigkeit).

Erb- und Nachlassstreitigkeiten können aber auch im Vorfeld eines Erbfalls entstehen. Das ist der Fall, wenn es um die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und andere Angelegenheiten geht.

Erfahrene Anwälte in Deutschland.

Die Kanzlei Jackson Law International freut sich, in Deutschland zugelassene Anwälte in der Kanzlei zu haben, um so unseren Mandanten eine angenehme und vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit zu ermöglichen, wo Grenzen keine Rolle spielen. Wir sind mit Erb- und Nachlassstreitigkeiten in Deutschland vertraut und verfügen aufgrund unserer Erfahrungen im Umgang mit solchen Streitigkeiten über besondere Kenntnisse und Kontakte im deutschen Recht.

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