Von Michael R. Jackson, Gessellschafter

Personenschadensfälle auf internationaler Ebene – Entschädigung für Ihre PersonenschädenGeht es um eine Entschädigung für ihre Personenschäden? – Das Rechtssystem der USA kann selbst für Amerikaner verwirrend sein. Wenn ausländische Besucher in die USA reisen, ob geschäftlich, als Touristen oder aus anderen persönlichen Gründen, denken sie als letztes daran, in irgendeiner Art und Weise in einen Unfall oder Personenschaden verwickelt zu werden. Oft kommen die Betroffenen zu uns und berichten von ihren Verletzungen, die sie in diesem Land erlitten haben, da sie in der Regel nicht wissen, wie sie eine Entschädigung für ihre Personenschäden erhalten können. In vielen Fällen hatten die Betroffenen bereits versucht, Kontakt mit amerikanischen Anwälten aufzunehmen, welche jedoch aufgrund der Sprache oder kulturellen Barriere nicht in der Lage waren, die Bedürfnisse der Betroffenen zu verstehen und / oder zu erfüllen.

Durch unsere Verbindungen nach Deutschland und unsere Erfahrungen bei der Vertretung von Mandanten in internationalen Rechtsstreitigkeiten, ist es uns möglich, den unmittelbaren und langfristigen Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht zu werden.

Einige immer wiederkehrende Fragen können wir Ihnen bereits im Voraus beantworten:

Entstehen mir Kosten, wenn Sie jemanden wegen meiner Körperverletzung verklagen?

Unsere Kanzlei Jackson Law International kann in vielen Personenschadensfällen auf einer Erfolgshonorarbasis arbeiten, solange Sie nicht versichert sind. In solchen Fällen zahlen Sie unserer Kanzlei kein Geld, bis wir in der Lage waren, eine finanzielle Zuwendung für Sie zu erzielen. Sollten Sie versichert sein, ist es umso besser für Sie, da Ihre Versicherung diese Kosten tragen würde und für Sie ein höherer Erlös dabei erzielt werden kann.

Welche Art von Unterlagen benötige ich bzw. bin ich für die Beschaffung der Unterlagen zuständig?

Unsere Kanzlei wird die Informationen und Unterlagen effizient und professionell zusammentragen und alle Aspekte des zivilrechtlichen Verfahrens koordinieren. Für den Fall, dass Sie bereits einige Unterlagen erhalten haben, wie z.B. einen Polizeibericht, Unfallbericht, Arztbericht, Rechnungen usw., würden wir Sie bitten, uns die jeweiligen Kopien zukommen zu lassen, sobald wir Ihren Fall angenommen haben.

Welche anderen Informationen können in meinem Personenschadensfall hilfreich sein?

Informationen, die zum Unfallzeitpunkt aufgenommen wurden, können sehr hilfreich sein, weil die Erinnerungen nach einiger Zeit zu verblassen beginnen. Wurde z.B. die Tageszeit und das Datum des Unfalles aufgeschrieben, können später möglicherweise Wetter- und Lichtverhältnisse festgehalten werden. Namen und Kontaktinformationen von Zeugen als neutrale dritte Partei können möglicherweise weitere Perspektiven eröffnen. Dabei erzielt die neutrale Partei durch ihre Aussage keinerlei Vorteile, aber für Ihren Fall kann die Aussage jedoch von unschätzbarem Wert für unsere Argumentationsgrundlage sein.

Notierte Aussagen von anderen Unfallbeteiligten können dabei helfen, eine Reihe von Fragen zu beantworten, wie z.B. Eigentumsverhältnisse, Geisteszustand usw., was dann möglicherweise bei Gericht gegen die andere Partei verwendet werden kann. Stellen Sie Ihrem Anwalt alles zur Verfügung und lassen Sie ihn entscheiden, ob es in Ihrem Fall von Bedeutung ist oder nicht.

Warum sollten Sie keine andere Anwaltskanzlei beauftragen?

Wie wir festgestellt haben, sind die meisten amerikanischen Anwaltskanzleien mit dem europäischen oder anderen internationalen Gesundheitssystemen nicht vertraut und deshalb nicht in der Lage, die für einen Schadensersatzanspruch in den USA notwendigen Dokumente einzuholen. In Fällen, in denen deutschsprachige Zeugen involviert sind, eine Zusammenarbeit mit den Zeugen erforderlich ist, weil wir deren Aussagen benötigen oder sachliche Informationen einzuholen sind, sind die Beteiligten oft misstrauisch und überfordert, wenn sie es mit englischsprachigen Anwälten und deren Angestellten zu tun haben.

Die Kanzlei Jackson Law International hat dagegen nur positive Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Individuen aus der Europäischen Union gemacht. Unsere Vertrautheit mit dem europäischen System hat nicht nur zu einer komfortablen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten geführt, sondern auch bei jenen dritten Parteien, denen das amerikanische Prozesssystem völlig fremd ist.

Was ist, wenn ich mir die Verletzungen in einem anderen Teil der USA zugezogen habe, können Sie mir dann trotzdem helfen?

Bei Rechtsstreitigkeiten innerhalb der USA sind die Anwälte der Kanzlei Jackson Law International in mehreren Gerichtsbezirken zugelassen, wie z.B. Arizona, Colorado, Florida, Kalifornien, Louisiana, Minnesota, New York, Texas und Washington, D. C., Sie zu vertreten. Darüber hinaus sind wir auch als primäre Anwälte im Rahmen der sog. „Pro Hac Vice“–Zulassung für den maßgeblichen U.S.-Bundesstaat oder das U.S.-Bundesgericht innerhalb der USA oft tätig. Zusätzlich verfügen wir über ein breites Netzwerk von Anwälten landesweit, die uns bei Angelegenheiten wie diesen lokal unterstützen – unser sog. „Anwalt vor Ort“ – was es uns ermöglicht, Ihnen die umfassendste Vertretung innerhalb der USA bieten zu können. In solchen Fällen bleiben wir jedoch stets der Ansprechpartner des Mandanten.

Auch wenn andere Kanzleien behaupten, über solches Können und solche Fähigkeiten zu verfügen, empfehlen wir Ihnen, sich die Zeit zu nehmen und die Kanzleien genauestens zu überprüfen. Wenn für Sie eine Kanzlei in Betracht kommt und noch bevor Sie diese beauftragen und den Vertrag unterschreiben, achten Sie darauf, dass Sie spezifische Fragen stellen, um sicherzustellen, dass die Kanzlei bzw. der Anwalt, mit dem Sie sprechen, auch derjenige ist, welcher den Fall übernehmen wird. Es gibt Kanzleien in den USA, die zwar einen deutsch-sprechenden Anwalt in der Kanzlei haben, der aber nicht die notwendige Lizenz und / oder die Erfahrung besitzt, in Ihrem Fall tätig zu werden und eine angemessene Entschädigung für Ihre Personenschäden zu erzielen. Dadurch wird Ihr Fall, nachdem Sie den Vertrag unterschrieben haben, an einen anderen Anwalt und / oder eine andere Kanzlei weitergeleitet. Dabei kann dann möglicherweise ein Anwalt tätig werden, der kein Deutsch spricht.

Fragen Sie also den zuständigen Anwalt nach seinen persönlichen Erfahrungen in Ihrem Fall und bitten Sie ihn, Ihnen von seinen eigenen Erfolgen zu berichten, die er im Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen und Vergleichen in ähnlichen Fällen hat sowie Ihnen Unterlagen zu schicken, die unter seinem Namen beim Gericht eingereicht wurden.

Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Wir repräsentieren überall in den USA regelmäßig deutsche Mandanten in Personenschadensfällen. Einem allgemeinen amerikanischen Anwalt / Kanzlei wird es aufgrund der Sprache und kulturellen Unterschieden nicht möglich sein, die Bedürfnisse eines deutschen Mandanten so zu verstehen und zu vertreten, wie die Kanzlei Jackson Law International es zu tun gedenkt. Das ist oftmals der Schlüssel zum Erfolg. In Kanzleien, die einen unerfahrenen deutschen Anwalt als Mittelmann für die amerikanischen Kollegen einschalten, sind Fehler vorprogrammiert und sie können nicht in der Art und Weise den gewünschten Erfolg einer Entschädigung für Ihre Personenschäden erzielen, wie wir dazu in der Lage sind.

Unsere internationale Erfahrung und Erfolgsbilanz erlaubt es uns, Mandanten in internationalen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und beratend zur Seite zu stehen. Unser Gesetzeswissen ermöglicht es uns, unseren Mandanten ein Höchstmaß an Service bieten zu können, was für eine typische amerikanische Kanzlei in den meisten internationalen Fällen leider zu schwierig ist. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen und eine mögliche Entschädigung für Ihre Personenschäden zu erzielen.

Kontakt

Wir empfehlen Ihnen, sich unsere Internetseite näher anzuschauen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.

© Jackson Law International 2011

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