Peter Nickl

Partner (Deutschland)

Peter Nickl ist ein Partner in Jackson Law International – Attorneys-at-Law & Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft.  Herr Nickl wurde 1996, nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, als Rechtsanwalt zugelassen und ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Herr Nickl gründete zunächst seine Anwaltskanzlei im selben Jahr in Regensburg und baute durch seine vielen Erfolge im Auftrag seiner Mandanten eine aufstrebende Anwaltskanzlei auf. Nach der Expansion von Jackson Law International in den deutschen Rechtsmarkt, begann Peter Nickl die Vertretung von Mandanten in Deutschland im Namen der deutschen Büros von Jackson Law International,* wo er routinemäßig bei grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten zwischen den USA und Deutschland mitwirkt.

Herr Nickl vertritt Mandanten in ganz Deutschland in verschiedenen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Besonders durch seine langjährige Vertretung von mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen in hunderten von Fällen und durch seine mehr als zwei Jahrzehnte lange Erfahrung in der Rechtsabteilung, hat sich Herr Nickl auf mehrere Rechtsgebiete spezialisiert. Ein Rechtsanwalt in Deutschland kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen und muss jedes Jahr viele Kurse besuchen, um die höchste Qualität in der Vertretung seiner Mandanten zu gewährleisten. Herr Nickl führt drei solcher anwaltlich geprüften Fachanwaltstitel in den folgenden Rechtsgebieten:

  • Transport- und Speditionsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bau- und Architektenrecht

Das Leistungsspektrum von Herrn Nickl umfasst folgende Spezialgebiete des Rechts, einschließlich der außergerichtlichen und gerichtlichen Mandantenvertretung:

  • Unternehmen und Betrieb – rechtliche Fragen vor Gründung, während des Betriebes sowie bei Betriebsnachfolge
  • Forderungsmanagement – bei Zahlungsausfällen vorgerichtlich, gerichtlich und Zwangsvollstreckung
  • Vertragssachen – Vertragsgestaltung und Prüfung in allen Lebenslagen, ob Arbeitsvertrag, Bauvertrag, AGB, Kaufvertrag, Ehevertrag etc.
  • Arbeit und Karriere – sämtliche Fragen um das Arbeitsverhältnis sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber
  • Familie – von einfachen Fragen bis hin zu Scheidungen mit allen dazugehörigen Bereichen, wie Unterhalt, Umgang, elterliche Sorge, Vermögensauseinandersetzung, Ehevertragsprüfung, Scheidungsfolgesachen etc.
  • Streiten und Verhandeln – souveräne Verfahrensführung, sowohl außerhalb der Gerichte als auch vor Gericht.
  • Projektbetreuung – rechtliche Beratung bei Projektplanung, Kommunikationsführung zwischen den Beteiligten
  • Immobilie und Bau – sämtliche Fragen am Bau für Architekten, Baufirmen und Privatpersonen
  • Transport und Spedition – sämtliche Themen auf der Straße, mit der Bahn, auf dem Wasser oder in der Luft

Herr Rechtsanwalt Nickl legt besonderen Wert auf hohe Standards und fundiertes Wissen. Er entwickelte schon früh eine Affinität zur englischen Sprache und zur amerikanischen Kultur und verbrachte ein Jahr als Austauschschüler an einer US-amerikanischen High-School in Clymer, New York. Im Anschluss daran und während seines Jurastudiums verbrachte Herr Nickl ein Semester als Praktikant in einer renommierten Anwaltskanzlei in Südkalifornien. Der bilinguale Service und die Betreuung in englischer und deutscher Sprache für seine Mandanten sind somit gewährleistet.

Peter Nickl ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins, Träger des Qualitätssiegels für Fortbildung, Fachausschussleiter Immobilienvertragsgestaltung VBMI Verband deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht e.V., Mitglied Deutsche Gesellschaft für Transportrecht e.V. und Ausbilder für Nachwuchsjuristen.

     

* Bitte beachten Sie, dass es sich bei den deutschen Niederlassungen von Jackson Law International um eine eigenständige juristische Person handelt, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtet wurde und entsprechend geregelt wird. Jede Gebührenvereinbarung, die Sie entweder mit den USA oder der deutschen Gesellschaft abschließen, legt die Gesellschaft fest, mit der Sie eine rechtsverbindliche Vereinbarung abschließen.

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