Von Michael R. Jackson, Gesellschafter
Eine Rechtsschutzversicherung kann bei Reisen in die USA von enormer Bedeutung sein. Die USA ist eines der Hauptreiseziele der Deutschen. Während fast alle Besucher wohlbehalten nach Deutschland zurückkehren, kommt es gelegentlich dann doch zu Zwischenfällen in den USA, die eine anwaltliche Beratung und ggf. auch eine Vertretung vor Gericht und gegenüber der Polizei erfordern. Dabei kann es sein, dass sie Opfer oder Beschuldigte(r) in der Verwicklung eines Verkehrsunfalls oder eines anderen Unfalls werden, die mit Körperverletzungen verbunden sind. Aber es kann sich auch um Fälle von Alkohol am Steuer, Raub oder Diebstahl handeln, bei denen Sie eine der Rollen einnehmen können. Man kann eben nie wissen, was passiert.
Die Kanzlei Jackson Law International ist als deutsch-amerikanische Kanzlei darauf spezialisiert, in solchen Fällen schnell und unbürokratisch zu helfen.
Viele Mandanten wissen nicht, dass ihre deutsche Rechtsschutzversicherung bei Reisen in die USA möglicherweise für die Kosten der anwaltlichen Vertretung und auch für Gerichtskosten aufkommt. Oft deckt die deutsche Rechtsschutzversicherung – auch ohne den Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung – Rechtsschutzkosten bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten bis zu einer Höchstsumme ab. Natürlich kommt es hier auf die Bestimmungen des individuellen Rechtsschutzversicherungsvertrags an.
Einige unserer Mandanten hatten ihre Rechtsschutzversicherung kontaktiert und um eine Deckungszusage gebeten. Ihnen war zunächst mitgeteilt worden, dass die Versicherung für die Rechtsberatung im Ausland nicht aufkommen würde. Nach Prüfung der Verträge ist es uns jedoch mehrfach bereits gelungen, der Versicherung darzulegen, dass Versicherungsschutz bestand, sodass die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der Versicherung bezahlt wurden. Wir raten Ihnen daher, im Falle einer Deckungsabsage durch Ihre Rechtsschutzversicherung bei Reisen in die USA, diese anwaltlich überprüfen zu lassen.
Internationale Rechtsstreitigkeiten, wie Unfälle und Straftaten von und an Touristen in den USA, stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Wir vertreten regelmäßig deutsche Mandanten in Verfahren U.S.-weit.
Bei Rechtsstreitigkeiten innerhalb der USA sind die Anwälte der Kanzlei Jackson Law International in mehreren Gerichtsbezirken zugelassen, wie z.B. Arizona, Colorado, Florida, Kalifornien, Louisiana, Minnesota, New York, Texas und Washington, D. C., Sie zu vertreten. Darüber hinaus sind wir auch als primäre Anwälte im Rahmen der sog. „Pro Hac Vice“-Zulassung für den maßgeblichen U.S.-Bundesstaat oder das U.S.-Bundesgericht innerhalb der USA oft tätig.
Einem allgemeinen amerikanischen Anwalt / Kanzlei wird es aufgrund der Sprache und kulturellen Unterschieden nicht möglich sein, die Bedürfnisse eines deutschen Mandanten so zu verstehen und zu vertreten, wie die Kanzlei Jackson Law International es zu tun gedenkt. Das ist oftmals der Schlüssel zum Erfolg. In Kanzleien, die einen unerfahrenen deutschen Anwalt als Mittelmann für die amerikanischen Kollegen einschalten, sind Fehler vorprogrammiert. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, Mandanten in internationalen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und beratend zur Seite zu stehen. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.
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Wir empfehlen Ihnen, unsere Internetseite zu besuchen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.
Die Anwälte von Jackson Law International freuen sich darauf, Ihnen behilflich sein zu können.
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