Von Michael R. Jackson, Gesellschafter
Die Kanzlei Jackson Law International wurde in einer Rechtstreitigkeit eines deutschen Unternehmens wegen Nichtzahlung in einem Multi-Millionen-Dollar-Deal beauftragt, dieses zu vertreten (konkreten Details müssen aufgrund einer Geheimhaltungsregelung im Vergleichsvertrag zurückbehalten werden).
Immer regelmäßiger schließen Unternehmen mit Geschäftspartnern grenzüberschreitende vertragliche Vereinbarungen ab. Wenn ein Rechtsstreit entsteht und ein Prozess in Betracht kommt, stellen sich in der Regel primär folgende Rechtsfragen:
(1) In welchem Land der Prozess geführt werden soll und
(2) Nach welchem nationalen Recht das Vertragsverhältnis ausgelegt werden soll.
Deutschsprachige Unternehmen mit Sitz in Deutschland, der Schweiz und Österreich haben erkannt, dass sie mit den Anwälten der Kanzlei Jackson Law International nicht nur erfahrene, sondern auch juristische Mitarbeiter finden, die der deutschen Muttersprache mächtig sind und sie in ihrem Rechtsstreit unterstützen können.
Umgekehrt erkennen US-Unternehmen im Umgang mit ihren Kollegen in Europa vermehrt den Wert, ihr Vertrauen in die Kanzlei Jackson Law International zu setzen und ein erfahrenes juristisches Team zu beschäftigen, welches mit der europäischen Mentalität vertraut ist.
Die Kanzlei Jackson Law International wurde von einem deutschen Unternehmen, die auf die Herstellung hochtechnischer Geräte spezialisiert ist, beauftragt. Der Sektor der Herstellung stellt nach wie vor einen bedeutenden Anteil der deutschen Wirtschaft dar.
Die Anwälte unserer Kanzlei sollten in dieser Rechtstreitigkeit eines deutschen Unternehmens wegen Nichtzahlung in einem Multi-Millionen-Dollar-Deal durch das US-Unternehmen einen Vergleich aushandeln. Die Verantwortlichen der deutschen Firma sind in die USA geflogen und haben sich, zusammen mit unserer Kanzlei, mit den Vertretern der US-Gesellschaft getroffen, um eine Lösung zu finden
Alle waren mit dem Ergebnis zufrieden, welches nach einem ganzen Tag der Verhandlungen erreicht werden konnte. Es wurden eine vollständige Zahlung der geschuldeten Geldforderungen sowie ein konkreter Zeitplan dafür vereinbart.
Leider kam das US-Unternehmen ihren Verpflichtungen im Laufe der Zeit nicht nach. Daher hat das Büro von Jackson Law International in Los Angeles im Namen seines deutschen Mandanten Klage im Bundesstaat Kalifornien eingereicht hat, um den gesamten noch ausstehenden Betrag aus dem Kaufvertrag zu verfolgen.
Die Anwälte der Kanzlei Jackson Law International waren jedoch in der Lage, erfolgreich mit einem Vertreter des US-Unternehmens zu verhandeln, um eine schnelle Lösung des Streits zu erreichen. Eine solche Herangehensweise und Lösung sind nur ein Beispiel dafür, wie diese Kanzlei Sie bei Ihren rechtlichen Bedürfnissen unterstützen kann.
Unsere Anwälte von Jackson Law International sind sehr stolz auf ihre Unterstützung von kleinen sowie großen Unternehmen, wenn es um deren Rechtsstreitigkeiten und prozessuale Bedürfnisse geht, unabhängig davon, ob es Gesellschaften in den USA oder internationaler Herkunft sind.
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Unsere Kanzlei ist immer bestrebt, Ihre Angelegenheit eingehend zu prüfen und mit Ihnen Ihre möglichen Ansprüche bzw. Verteidigung zu erörtern. Die Kanzlei Jackson Law International freut sich auf die Gelegenheit, Ihnen behilflich sein zu können.
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