Von Michael R. Jackson, Gesellschafter

Schadensersatzforderungen in den USA, Verletzungen, Angriff, Schmerzensgeld, USA, Haftung, Raub, VergewaltigungDie Kanzlei Jackson Law International hat ein deutsches Paar wegen Schadensersatzforderungen in den USA aufgrund mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen vertreten. Es handelte sich dabei um einen Überfall und eine brutale Vergewaltigung in ihrem gemeinsamen Urlaub. (Die Identität der Mandanten soll für die Zwecke dieses Artikels anonym bleiben.)

Bei Zivilverfahren wegen fahrlässiger Unterlassung handelt es sich um Fälle von fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflichten. Solche Verfahren resultieren aus kriminellen Angriffen, wie z.B. Überfall, Raub, Vergewaltigung, Entführung und Mord, die mit erheblichen Verletzungen verbunden sein können und oftmals zu hohen Schadensersatzforderungen in den USA führen können.

Einrichtungen, wo Verkehrspflichtverletzungen vorkommen können, sind u.a. Hotels / Motels, Freizeitparks, Einkaufszentren, Geschäfte, Gaststätten, Urlaubsanlagen, Garagen / Parkplätze, Wohnanlagen, Bürogebäude und Flughäfen. Wurden trotz Vorhersehbarkeit eines kriminellen Aktes keine ausreichenden Vorkehrungen durch die Verantwortlichen der Einrichtung getroffen, kann das Opfer Schadensersatz fordern. Je schwerwiegender die Verletzungen dabei sind, desto höher ist der Schadensersatz.

Vor Kurzem wurde ich mit einem Fall beauftragt, welcher aufzeigt, wie ein Überfall und eine brutale Vergewaltigung auf zwei deutsche Touristen hätten verhindert werden können. Das deutsche Paar kam nach Orlando, Florida, USA, um hier all die schönen Dinge zu erkunden, welche die Stadt zu bieten hat. Nach einem Tag voller Spaß und Freude im Freizeitpark, kehrten sie in ihr Hotel zurück, wo sie ein grauenvoller Abend erwarten sollte. Ihr Hotelzimmer wurde von zwei Männern gestürmt. Die Frau wurde brutal vergewaltigt und ihr Freund wurde währenddessen mit einer Waffe bedroht und musste die Schreie seiner Freundin ertragen. Ihnen wurden alle Wertsachen geraubt. Und obwohl die körperlichen Wunden verheilt waren, sind die tiefen seelischen Narben bei beiden geblieben.

Infolgedessen wurden Schadensersatzforderungen in den USA eingeklagt.

Diese Art von Fall zeigt auf, wie ein international bekanntes Hotel keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen für seine Gäste getroffen hat. Eine Überprüfung des Hotels brachte ans Tageslicht, dass nur wenige Tage zuvor ein anderes Paar im gleichen Hotel überfallen wurde. Aus Angst, seine Gäste zu verschrecken, machte das Hotel jedoch keinerlei Anstalten diese zu warnen. Auch andere Vorkehrungen, die diesen Überfall hätten verhindern können, wurden durch dieses Hotel nicht getroffen.

Stattdessen bestanden die Sicherheitsvorkehrungen des Hotels lediglich in einem Hausmeister, der u.a. für das Auswechseln von Glühbirnen, verstopften Toiletten und eine Vielzahl von Problemen verantwortlich war, bei welchen die Gäste in der Regel die Rezeption anrufen. Zum Zeitpunkt des Überfalls rauchte er mit Kollegen eine Zigarette. Über ein richtiges Training im Sicherheitsbereich verfügte er sowie das restliche Personal hingegen leider nicht.

Die einzige Überwachungskamera auf dem Hotelgelände war auf die Rezeption gerichtet, wo sich die Kasse befand. Eine sorgfältige Überprüfung der Hotelgeschichte ergab, dass es in den letzten Jahren zu mehreren Telefonanrufen aufgrund krimineller Aktivitäten im Hotel gekommen war. Diese Umstände legen dar, dass die Vergewaltigung und der Überfall absolut vorhersehbar waren und das Nichthandeln des Hotels als unzumutbar und inakzeptabel anzusehen ist.

Schlussendlich führten die Schadensersatzforderungen in den USA zu einem höchst befriedigenden Ergebnis in diesem Fall.

Insbesondere europäische Touristen sollten zur Kenntnis nehmen, dass ihre Rechtsschutzversicherungen für solche Geschehnisse nur möglicherweise aufkommen. Der ursprünglich geltend gemachte Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft wird oft mit der Begründung abgelehnt wird, dass sich die Verletzungen im Ausland zugezogen wurden. Doch in vielen Fällen ist die Ablehnung unsachgemäß.

Der Kanzlei Jackson Law International ist es bisher oftmals gelungen, den Versicherungsschutz auf die erlittenen Verletzungen zu erstrecken. Um herauszufinden, ob die Versicherung die Kosten eines solchen Rechtsstreits übernimmt sowie ob ein Unternehmen oder eine Privatperson für die Verletzungen zur Verantwortung gezogen werden kann, sollten Sie die rechtliche Beratung eines Rechtsanwaltes einholen. Die Kanzlei Jackson Law International widmet sich der eingehenden Bewertung ihrer Verletzungen und der Besprechung möglicher Ansprüche.

Kontakt

Wir empfehlen Ihnen, sich unsere Internetseite näher anzuschauen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.

Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, unsere Mandanten in internationalen Angelegenheiten zu unterstützen und wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.

Wenn Sie glauben, Schadensersatzforderungen in den USA zu besitzen, kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.

© Jackson Law International 2011

Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss

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