Von Michael R. Jackson, Gesellschafter

Gerichtsverfahren in den USAViele ausländische Menschen, die in den USA eine Klage einreichen, fragen sich oftmals: Wodurch unterscheidet sich ein Gerichtsverfahren in den USA? – Wie läuft ein Verfahren dort ab? – Welche Rechte habe ich? – Wie und welche Höhe an Schadensersatz kann ich fordern und gegen wen?

Das Recht in den USA setzt sich aus den Gesetzen der einzelnen U.S.-Bundesstaaten zusammen. Jeder Staat hat sein eigenes sog. „common law”. Das bedeutet, dass in der Vergangenheit getroffene und akzeptierte Entscheidungen als Präzedenzfälle für aktuelle Rechtsfälle dienen. Jeder U.S.-Bundesstaat verfügt auch über seine eigene Gesetzgebung und kann daher neue Gesetze oder Rechtsbehelfe für bestimmte Ansprüche schaffen, welche es in anderen U.S.-Bundesstaaten nicht gibt.

Die meisten Gerichtsverfahren in den USA finden bei den Gerichten der 50 U.S.-Bundesstaaten statt. In gewisser Hinsicht können die verschiedenen Staaten der USA als souveräne Staaten angesehen werden. Viele von ihnen haben unterschiedliche Traditionen und kulturelle Erben. Jeder Staat hat seine eigenen Verfahren und Statuten. Je nachdem, in welchem U.S.-Bundesstaat Sie Ihre Klage einreichen und welches Recht in diesem Staat zur Anwendung kommt, kann Ihr Anspruch auf Schadensersatz bzw. die Höhe dessen ganz anders ausfallen als in anderen Ihnen bekannten Fällen.

Es gibt U.S.-Bundesgesetze und U.S.-Bundesgerichte, die sich mit bestimmten Arten von Rechtsansprüchen beschäftigen und Streitigkeiten zwischen Bürgern verschiedener U.S-Bundesstaaten oder anderer Länder entscheiden. Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Streitwert ausreichend hoch ist. In der Europäischen Union herrscht dagegen ein föderales System. Das Bundesrechtssystem in den Vereinigten Staaten hat jedoch eine größere Reichweite als jedes Gericht in Europa. Fälle auf Bundesebene benötigen weniger Zeit bis zum Verhandlungsbeginn und Richter werden nicht gewählt, sondern benannt. Einige Rechtsbereiche, wie z.B. das Immigrationsrecht und das Recht des geistigen Eigentums (Urheberrechte, Patente, Markenrechte), werden unmittelbar durch Bundesgesetze geregelt. Sogar das Seerecht stellt ein U.S.-Bundesgesetz dar, welches u.a. Verletzungen auf Kreuzfahrtschiffen, Frachtschiffen und Freizeitbooten (z.B. Jet Skis, Segel- und Motorboote) erfasst.

Eine Person, die Erfahrungen mit europäischen oder zivilrechtlichen Rechtssystemen besitzt, hat bestimmte Erwartungen und Vorstellungen dahingehend, wie ein Prozess abläuft. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Unterschiede zum Gerichtsverfahren in den USA dar:

Verfahren mit Anwesenheit einer Jury.

Ein Aspekt unseres Rechtssystems in allen 50 Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und vor den Bundesgerichten ist der Prozess durch Geschworene. Eine Jury ist jedoch nicht vorgeschrieben. Nicht jeder Fall wird vor eine Jury verhandelt. Wenn sich eine der Parteien für einen Geschworenenprozess entscheidet, findet der Prozess vor einer Jury statt. Grund dafür könnten die Art der Ansprüche, die beteiligten Parteien oder die Sorge um ein faires Ergebnis von einem bestimmten Gericht sein. Manchmal möchte man jedoch keine Geschworenen, weil der Prozess auf diese Weise schneller, kostengünstiger und einfacher sein könnte.

„Straf“-Schadenersatz und Anwaltskosten.

In einigen U.S.-Bundesstaaten und bei gewissen Rechtsansprüchen ist neben der Verurteilung zum Schadensersatz auch die Verurteilung zum sog. “Straf”-Schadensersatz möglich. Diese Art von Schadensersatz ist dem Europäischen Zivilrecht fremd. Auch wenn einige Gerichtskosten erstattungsfähig sein mögen, haben viele U.S.-Bundesstaaten Regeln, die die Zuerkennung von Anwaltskosten nur unter begrenzten Umständen vorsehen. In Ermangelung eines spezifischen Gesetzes oder einer anwendbaren vertraglichen Bestimmung gibt es keine landesweite Regel, die besagt, dass der Verlierer die Gebühren zahlt, wie das in einigen anderen Ländern der Fall ist (z.B. in Deutschland). Daher ist dies ein weiterer Faktor, den Ihr Anwalt bei der Bewertung Ihrer Klage berücksichtigen muss.

Vorverfahren.

In einigen U.S.-Bundesstaaten erfordern bestimmte Arten von Forderungen die Durchführung eins spezifischen Vorverfahrens, noch bevor überhaupt Klage eingereicht werden darf. Z.B. ist in einigen U.S-Bundesstaaten bei Ansprüchen im Arzthaftungsrecht ein Vorverfahren notwendig, in dem Sachen aufgezeigt werden müssen oder Experten bestätigen müssen, dass ein Fehlverhalten vorliegt, eine falsche Prozedur erfolgt ist oder der Arzt seine Pflicht verletzt hat, nach allgemein anerkannten fachlichen Standard zu handeln. Bei Ansprüchen aus einem Vertrag kann darin selbst bestimmt sein, dass anstatt eines Gerichtsverfahrens, ein Schiedsverfahren durchzuführen ist oder dass die Klage nur in einem bestimmten U.S.-Bundesstaat eingereicht werden darf.

Zeitspanne bis zum Verhandlungsbeginn.

Die Zeitspanne, bis ein Rechtsstreit vor Gericht verhandelt wird, kann sehr unterschiedlich sein und hängt davon ab, wo in den USA die Klage eingereicht wird. Fälle auf Bundesebene sind dabei meist schneller als Fälle auf Landesebene. Gerichte aus dem einen U.S.-Bundesstaat können langsamer sein als die aus einem anderen U.S.-Bundesstaat, weil sie ein größeres Pensum an Fällen zu bewältigen haben. Allerdings kann dies auch innerhalb der jeweiligen U.S.-Bundesstaaten bei deren eigenen Gerichten der Fall sein.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass einer im Ausland lebenden Person möglicherweise Rechtsmittel und Schadensersatz in den USA zustehen, welche selten oder möglicherweise gar nicht im eigenen Land in der Form existieren, anders angewandt werden und / oder ein Verfahren länger dauert als im eigenen Land.

Unsere Kanzlei Jackson Law International ist stolz darauf, internationalen Mandanten bei der Findung ihrer Rechte, Einlegung von Rechtsbehelfen und möglichen Schadensersatzansprüchen, welche in das Rechtssystem der USA eingebracht werden müssen, beratend zur Seite zu stehen. Wir bemühen uns, unseren Mandanten alle rechtlichen Besonderheiten in einer verständlichen Art und Weise zu erklären.

Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Wir repräsentieren überall in Gerichtsverfahren in den USA regelmäßig deutsche Mandanten in den verschiedensten juristischen Angelegenheiten. Einem allgemeinen amerikanischen Anwalt / Kanzlei wird es aufgrund der Sprache und kulturellen Unterschieden nicht möglich sein, die Bedürfnisse eines deutschen Mandanten so zu verstehen und zu vertreten, wie die Kanzlei Jackson Law International es zu tun gedenkt. Das ist oftmals der Schlüssel zum Erfolg. In Kanzleien, die einen unerfahrenen deutschen Anwalt als Mittelmann für die amerikanischen Kollegen einschalten, sind Fehler vorprogrammiert. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, Mandanten in internationalen rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und beratend zur Seite zu stehen. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.

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