Die elterliche Sorge beschreibt alle Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten, für das minderjährige Kind zu sorgen. Das Recht zur elterlichen Sorge beginnt mit der Geburt des Kindes und endet mit der Volljährigkeit. Es ist unverzichtbar, unvererblich und unübertragbar. Jedoch kann es durch Gericht teilweise beschränkt oder sogar entzogen werden.
Was ist Inhalt des Sorgerechts?
Das Sorgerecht (§§ 1626 bis 1711 BGB) umfasst grundsätzlich zwei Bereiche, zu denen die Sorgeberechtigten verpflichtet sind: Die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind. Die Personensorge regelt diejenigen Lebensbereiche, die für den Lebensweg und die Charakterbildung eines Kindes relevant sind (z.B. Pflege, Erziehung, Ausbildung und Berufswahl) sowie das körperliche und seelische Wohlbefinden betreffen (z.B. medizinische Eingriffe). In der Vermögenssorge hingegen werden die finanziellen Angelegenheiten des Kindes zusammengefasst (z.B. Sparbücher, Sach- und Grundstückseigentum).
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet, teilen sie sich automatisch die elterliche Sorge. Sind sie unverheiratet, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht inne. Dann können die Eltern jedoch eine Sorgeerklärung abgeben, um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Der Vater hat außerdem die Möglichkeit, auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht zu beantragen. Die Mutter kann dem Antrag widersprechen, indem sie Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht vorbringt. Tut sie das nicht, wird dem Antrag des Vaters in der Regel stattgegeben.
Besteht eine gemeinsame elterliche Sorge, bleibt diese auch nach einer Trennung oder Scheidung bestehen. Nur in Ausnahmesituationen kann die Sorge für das Kind auf einen Elternteil allein übertragen werden.
Das Thema Sorgerecht ist sehr komplex und die rechtlichen Möglichkeiten hängen immer davon ab, wie gut die Eltern kommunizieren, ob es gemeinsame Absprachen und sonstige Einigkeiten gibt und welche Entscheidungen dem Kindeswohl zuträglich sind. Daher ist bei Fragen wie „Wie oft darf ich mein Kind sehen?“, „Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?“, „Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl ich mein Kind nicht sehen darf?“ oder „Darf ich mein Kind mit ins Ausland nehmen?“ stets der Einzelfall entscheidend.
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