
Was muss nachgewiesen werden, um eine Klage im Arzthaftungsrecht in den USA einzuleiten?
Das Arzthaftungsrecht in den USA hat sich im Common Law in den letzten sieben Jahrhunderten etabliert und verlangt von einem Patienten, der glaubt, dass sein Arzt gegen den hippokratischen Eid verstoßen hat und deshalb Klage gegen diesen erheben will, vier Voraussetzungen, die er zu beweisen hat. Diese Elemente sind im Einzelnen:
- Schuldverhältnis: Der Arzt muss rechtlich dazu verpflichtet gewesen sein, den Patienten zu behandeln,
- Pflichtverletzung: Der Arzt muss eine Pflichtverletzung begangen haben, indem er eine in diesem Tätigkeitsfeld vorliegende Sorgfaltspflicht bei der Behandlung des Patienten verletzt hat,
- Kausalität: Die Pflichtverletzung muss für die Verletzung des Patienten kausal gewesen sein, und
- Schaden: Die Verletzung muss zu Schäden geführt haben.
Patienten, die ihren Arzt, die Krankenschwester, das Krankenhaus oder andere Gesundheitsdienstleister verklagen wollen, müssen jedes einzelne dieser vier Voraussetzungen in ihrem Rechtsstreit nachweisen. Ist das der Fall, kann der Patient eine Klage wegen fahrlässiger Falschbehandlung einreichen und Schadensersatz fordern.
Die Existenz einer Pflicht:
Von den vorgenannten Voraussetzungen ist das Schuldverhältnis in der Praxis am einfachsten zu beweisen. Sobald ein Gesundheitsdienstleiter einen Patienten medizinische Dienstleistungen anbietet und diesen behandelt, ist der Gesundheitsdienstleister gegenüber dem Patienten zur angemessenen professionellen Sorgfalt verpflichtet. Sobald also nach dem Gesetz eine Arzt-Patienten-Beziehung besteht, findet auch die ärztliche Sorgfaltspflicht Anwendung.
Pflichtverletzung durch den Gesundheitsversorger:
Ob eine Pflichtverletzung vorliegt richtet sich danach, welche Sorgfalt im Hinblick auf die jeweilige Pflege und Behandlung des Patienten anzuwenden ist. Dabei kann die Definition des Behandlungsstandards von Staat zu Staat unterschiedlich ausfallen. Im Allgemeinen bedeutet es jedoch, dass die Behandlung angemessen gewesen sein muss und dass ein anderer Gesundheitsdienstleister in der gleichen Situation ähnlich gehandelt hätte.
Aus der Perspektive eines Laien ist es wichtig zu verstehen, dass das Maß der Sorgfalt, welches einem Patienten entgegengebracht wird, nicht auf einer einzigen Stufe liegt. Vielmehr ist der Standard als ein Spektrum zu sehen. Die Stufen können je nach Gesundheitsdienstleister innerhalb des Spektrums variieren. Sie dürfen jedoch nicht unter die unterste Stufe fallen, denn dies würde eine minderwertige Sorgfalt darstellen. Daher kann die Qualität der Behandlung kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Solange dieser jedoch die unterste Stufe nicht unterschreitet, bewegt er sich innerhalb des Spektrums des Behandlungsstandards.
Es kann daher durchaus passieren, dass die Behandlung des ersten Arztes vom zweiten Arzt kritisiert wird. Allerdings bedeutet dies nicht, dass einer der Ärzte vom Behandlungsstandard abgewichen ist. Die Abweichung muss vielmehr für einen Dienstleister in einer ähnlichen Situation mit gleichen Bedingungen unter die unterste Stufe des akzeptierbaren Behandlungsstandards fallen.
Um diese Abweichung zu beweisen, müssen Aussagen von qualifizierten Gesundheitsdienstleistern eingeholt werden (sog. „Sachverständige“). Im Wesentlichen muss der Sachverständige mit dem Behandlungsstandard vertraut sein und den in diesem Bereich vorherrschenden Standard erklären. Ist dieser Sachverständige dazu nicht in der Lage, kann seine Aussage gestrichen werden und ist dadurch für das weitere Verfahren nicht von Relevanz.
Steht die Verletzung in ursächlichem Zusammenhang mit der Verletzung?
Sobald eine Pflichtverletzung bewiesen werden konnte, muss aufgezeigt werden, dass die Pflichtverletzung tatsächlich ursächlich für die Verletzungen des Patienten war. Auch dies kann durch den Sachverständigen dargelegt und somit bewiesen werden. Oft sind bzgl. der Darlegung einer Verletzung und des Aufzeigens der Kausalität mehrere Sachverständige notwendig.
Bitte beachten Sie, dass es sehr wichtig ist, eine Kanzlei zu beauftragen, die sich nicht nur mit dem Arzthaftungsrecht in den USA auskennt, sondern auch die notwendige Erfahrung besitzt, Sachverständige zu finden und zu engagieren und deren Aussagen im Arzthaftungsrechtsfall zu präsentieren.
Hat der Patient einen Schaden erlitten?
Auch Schäden des Patienten müssen bewiesen werden. Diese Voraussetzung wird typischerweise in Form eines finanziellen Schadens ausgedrückt, der sich aus der Verletzung des Patienten ergibt, und zwar in Form von Kosten für die unzureichende vorherige medizinische Versorgung, z.B. zukünftige Operationen; Kosten im Zusammenhang mit adaptiven Geräten, z.B. einem Rollstuhl; Verlust der zukünftigen Erwerbsfähigkeit; Verlust der Lebensfreude; körperliche und metallische Schmerzen und Leiden; und alle derartigen Schäden, wie sie sich natürlich aus dem Verstoß ergeben haben, um die entsprechende Verletzung zu verursachen.
Schlussfolgerung:
Fälle im Arzthaftungsrecht in den USA sind komplex und schwierig. Eine Jury hat am Anfang einer Gerichtssverhandlung normalerweise eine gute Meinung über einen Arzt, weshalb es am Patienten liegt, diese Meinung zu ändern. Es ist deshalb sehr wichtig, dass der Patient einen Anwalt engagiert, der sich mit Verhandlungen im Arzthaftungsrecht auskennt.
Anwalt Michael R. Jackson ist innerhalb der Kanzlei Jackson Law International der Leiter der Abteilung für Arzthaftungsrecht und hat 15 Jahre lang Ärzte, Krankenhäuser, Krankenschwestern, Personal in Pflegeheimen und andere Gesundheitsdienstleister vertreten, bevor er in die erfüllende Rolle des Anwalts geschlüpft ist, der Patienten bei ihren Arzthaftungsrechtsfällen zur Seite steht.
Die Anwälte der Kanzlei Jackson Law International hat Patienten in den USA bundesweit bei Arzthaftungsfällen vertreten und ist gerne bereit auch Ihnen und Ihrer Familie mit vollem Einsatz zur Seite zu stehen.