Die Kanzlei Jackson Law International verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Angelegenheiten im Immigrationsrecht in den USA. Dadurch können wir Sie in einer Vielzahl solcher Fälle beraten.
Warum brauchen Sie einen Anwalt für Einwanderungsrecht in den USA?
Viele Immigranten, die in die Vereinigten Staaten kommen, kennen das Immigrationsrecht in den USA nicht und holen sich Rat bei Freunden, Verwandten, Übersetzern oder Notaren. Oft erhalten Sie falsche Informationen, was zu ernsthaften Problemen in der Zukunft führen kann, wenn Sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Green Card), die Staatsangehörigkeit und eine Familienzusammenführung beantragen und kann bis hin zu einem Beseitigungsverfahren oder der Ablehnung des beantragten Visums reichen. Ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts für Immigrationsrecht in den USA ist es sehr schwer deren komplexen Gesetze zu verstehen.
Für viele Menschen scheint es so, als ob das Ausfüllen eines Formulars, die Beifügung notwendiger Kopien und die Zahlung der staatlichen Gebühren für den Erhalt von Einwanderungsvorteilen ausreichen würden. Die Realität sieht jedoch so aus, dass man die anzuwendenden Immigrationsgesetze kennen und die Vorgeschichte eines jeden Antragsstellers genau herausarbeiten muss, damit eine fundierte Beratung stattfinden kann.
Vertretung in den gesamten Vereinigten Staaten
Die Kanzlei Jackson Law International besitzt mehrere Büros in den USA. Das Einwanderungsrecht in den USA unterliegt dem Bundesrecht. Daher können unsere Rechtsanwälte in solchen Angelegenheiten vor Bundesgerichten in den gesamten Vereinigten Staaten auftreten. Unsere Kanzlei wird für Sie die bestmögliche Lösung im amerikanischen Immigrationsrecht finden, unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmen sind.
Tätigkeitsbereiche im Einwanderungsrecht in den USA
Unsere Kanzlei ist u.a. in folgenden Bereichen des Immigrationsrechts in den USA tätig:
- E-1 Treaty Trader Visas (E-1 Handelsvisum)
- E-2 Treaty Investor Visas (E-2 Investorenvisum)
- EB-5 Investor’s Visa (EB-5 Investorenvisum)
- H1-B Temporary Professional Worker Visa (Befristetes Arbeitsvisum für Spezialberufler)
- Family-Sponsored Permanent Residence (Aufenthaltserlaubnis (“Green Card”)
- J Waivers (Aufhebung des 2-Year Home Residence Requirement)
- K-1 Visas for Fiancées of US Citizens (Verlobten Visum)
- L-1A Visa (Visa für firmeninterne Versetzung von Geschäftsführern und Managern)
- National Interest Waivers / Extraordinary Ability Permanent Residence (Daueraufenthalt aufgrund aussergewöhnlicher Fähigkeiten)
- Naturalization (Einbürgerung)
- Permanent Residence Through Employment (Aufenthaltsgenehmigung aufgrund eines Arbeitsplatzes)
Die Kanzlei Jackson Law International ist in der Lage, die unterschiedlichsten komplexen Immigrationsfragen für Sie zu bearbeiten und berät Sie gerne.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten im amerikanischen Einwanderungsgesetz zu besprechen. Wir helfen Ihnen eine angemessene Lösung entsprechend Ihrer Einwanderungssituation zu finden.
