Von Michael R. Jackson, Gesellschafter

New Yorker Taxi Unfall; Verletzungen im New York TaxiWährend ihres Urlaubs reisten A.K., ihr Ehemann und ihr kleines Kind nach einem New Yorker Taxi Unfall (die Identität der Mandanten soll für die Zwecke dieses Artikels anonym bleiben). Die deutsche Familie war begeistert von ihrem Besuch in New York City, New York. Um die weltberühmte Stadt erkunden zu können, nahmen sie sich ein Taxi. An einer Kreuzung in der Innenstadt von New York City angekommen, wurde ihr Taxi von einem Fahrzeug erfasst, das bei Rot die Kreuzung überquerte. Das kleine Kind und der Ehemann kamen mit einem großen Schrecken davon, während A.K. nicht so viel Glück hatte. Sie erlitt Verletzungen am rechten Daumen ihrer dominanten Hand sowie an ihrer linken Schulter.

A.K. wurde zuerst in einem New Yorker Krankenhaus medizinisch versorgt. Nach der Rückreise wurde sie in Deutschland von einem hochangesehenen deutschen Orthopäden weiter behandelt. Während die Schulterverletzung in den Wochen nach dem Unfall heilte, litt A.K. weiterhin an den Einschränkungen im Bewegungsbereich ihres rechten Daumens. Mit der Zeit wurde klar, dass die Verletzung am Daumen auf Dauer ist.

Die Kanzlei Jackson Law International wurde von der deutschen Familie beauftragt, sie wegen ihrem New Yorker Taxi Unfall in New York City zu vertreten. Gegen den Unfallverursacher und auch gegen den Besitzer des Fahrzeugs, da dieser dem Fahrer das Fahrzeug fahrlässig anvertraut hat, wurde eine Klage in dem „United States District Court for the Southern District of New York“ erhoben.

Geklagt hat nicht nur A.K. selbst, sondern auch ihr Ehemann, der nach dem US-Recht einen Anspruch in Bezug auf die Verletzungen seiner Ehefrau hatte. Die Familie hat sich bewusst dafür entschieden, das Taxiunternehmen nicht zu verklagen. Es stand außer Frage, dass der Taxifahrer nicht schuld war. Jedoch brachte diese Entscheidung ein gewisses Risiko mit sich, denn in solchen Fällen ist es eher ratsam, auch das Taxiunternehmen neben dem Taxifahrer zu verklagen, da die Jury die Unschuld des Taxifahrers in Frage stellen könnte. Die Familie blieb jedoch in ihrer Entscheidung standhaft.

Besonders hartnäckig war die Versicherungsgesellschaft des Fahrzeughalters während des gesamten Rechtsstreits. Diese hatte zunächst behauptet, dass der Fahrer zum einen nicht bei Rot über die Ampelkreuzung gefahren sei und zum anderen seien die Verletzungen von A.K. nicht auf den Unfall zurückzuführen, sondern haben schon vorher vorgelegen. Diese Annahme stützte die Versicherungsgesellschaft auf einen Orthopäden als medizinischen Sachverständigen, der die relevanten MRT-Studien überprüft hat. Das ist eine gängige Verfahrensweise von Rechtsverteidigern und ihren beauftragten Sachverständigen.

Doch unsere Kanzlei blieb in Bezug auf die Frage der Haftung und unserer Behauptung, dass es keine überzeugenden Beweise bzgl. der Verletzungen von A.K. vor dem Unfall gäbe, konsequent.

Schlussendlich konnte die Kanzlei Jackson Law International den Rechtsstreit mit einem Vergleich zugunsten der Familie A.K. abschließen, der die volle Deckungssumme der Versicherungspolice des Fahrzeughalters und des Fahrers umfasste und somit ein Ergebnis zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten erlangen.

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Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, unsere Mandanten in internationalen Angelegenheiten zu unterstützen und wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.

© Jackson Law International 2018

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