Von Michael R. Jackson, Gesellschafter
Ein Vollmachtsmissbrauch kann unter Umständen auftreten, wenn man einem anderen die Berechtigung erteilen muss, Entscheidungen für einen selbst treffen zu dürfen. Eine Vollmacht („Power of Attorney“) stellt eine schriftliche Genehmigung dar, die es dem Anwalt oder Agenten desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat („Vollmachtgeber“), erlaubt, für den Vollmachtgeber in persönlichen, geschäftlichen und / oder rechtlichen Angelegenheiten tätig zu werden. Durch die Erteilung einer solchen Vollmacht wird der Agent oder Anwalt zum sog. „Treuhänder“ und ist verpflichtet, im gesetzlichen Rahmen und im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln.
Leider kommt es jedoch immer wieder zu Vertrauensverstößen.
Die Kanzlei Jackson Law International vertrat in einem Fall von Vollmachtsmissbrauch eine ältere Dame, M.H. aus München, die ihre sämtlichen Ersparnisse in den Kauf eines Hauses in Arizona gesteckt hatte (die Identität der Mandantin soll für die Zwecke dieses Artikels anonym bleiben).
M.H. verbrachte einen Teil des Jahres in ihrem Heimatland Deutschland, währenddessen ihre deutsche Freundin G.C., die in die USA ausgewandert war, auf ihr Haus aufpasste. G.C. wollte jedoch in einen anderen Bundesstaat ziehen und überredete daher M.H. das Haus zu verkaufen. Dabei versprach sie M.H., ihr den Verkaufserlös zukommen zu lassen. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte G.C. der M.H. mitgeteilt, dass sie eine Vollmacht von ihr benötige, um den Kaufvertrag mit den dazugehörigen Grundstücksdokumenten und letztendlich die “Closing Documents” unterschreiben zu können. G.C. nutzte die Vollmacht auch dazu, den Verkaufserlös des Hauses in Empfang zu nehmen.
Das Haus war verkauft, der Erlös in Empfang genommen, aber das Geld wurde nie nach Deutschland an M.H. übergeben. Mittlerweile verliess G.C. auch Arizona. M.H. war in ihren 70igern, sprach kein Englisch und war aufgrund der Vorkommnisse am Boden zerstört. Durch meine deutschen Sprachkenntnisse war es mir möglich, M.H. zu erklären, dass wir G.C. an ihrem jetzigen Wohnort verklagen können, um so die Herausgabe des Verkaufserlöses einzufordern.
Wir konnten G.C. aufspüren und es wurde Klage beim Bundesgericht in Iowa eingereicht und Ansprüche wegen Betrugs, Verletzung treuhänderischer Pflichten, Umwandlung, ungerechtfertigter Bereicherung, „Promissory Estoppel“ (rechtliche Durchsetzbarkeit eines Versprechens), arglistiger Täuschung, Vertragsverletzung, betrügerischer Übertragung sowie Verschwörung geltend gemacht.
Wir fanden heraus, dass G.C. das Geld für den Kauf einer großen Farm und einem Haus verwendet und das Anwesen zum eigenen Schutz in eine lebenslängliche Treuhandverwaltung gegeben hatte. Durch die Führung eines Prozesses konnte die Kanzlei Jackson Law International letztendlich im Namen von M.H. die Kontrolle über das Anwesen gewinnen. Mit Hilfe eines ortsansässigen Immobilienmaklers und ironischerweise der Ausstellung einer weiteren Vollmacht, war es uns gelungen, das Anwesen im Namen von M.H. zu verkaufen sowie den Verkaufserlös im Namen von M.H. in Empfang zu nehmen.
Und die Moral von der Geschichte: Geben Sie die Vollmacht nur demjenigen, dem Sie wahrhaftig vertrauen. Denn nicht jeder Vollmachtsmissbrauch endet so zufriedenstellend wie in dem vorliegenden Fall.
Bei der Geltendmachung solcher Ansprüche ist zu beachten, dass diese innerhalb von bestimmten Fristen erfolgen muss, welche in den jeweils anzuwendenden Verjährungsgesetzen geregelt sind. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich umgehend rechtlichen Rat in einer solchen Angelegenheit einzuholen.
Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Unsere internationale Erfahrung erlaubt es uns, unsere Mandanten in internationalen Angelegenheiten zu unterstützen und wir freuen uns auf die Möglichkeit, von dieser Erfahrung auch bei Ihnen Gebrauch zu machen.
Kontakt
Wir empfehlen Ihnen, sich unsere Internetseite näher anzuschauen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.
© Jackson Law International 2013