Von Michael R. Jackson, Gesellschafter

Vorgehensweise der Kanzlei Jackson Law International bei internationalen RechtsstreitigkeitenDie Vorgehensweise der Kanzlei Jackson Law International bei internationalen Rechtsstreitigkeiten bietet potenziellen Mandanten rechtlichen Beistand für ein breites Spektrum von internationalen Rechtsangelegenheiten. In solchen Fällen kann es zu Prozessen in Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen oder Personen kommen, bei denen die Parteien oder deren Wirtschaftsstandorte sich in verschiedenen Ländern befinden.

Die Anwälte der Kanzlei Jackson Law International haben viel Erfahrung mit komplexen gerichtlichen Zuständigkeitsfragen sowie verfahrensrechtlichen und substanziellen Problemen in internationalen Rechtsstreitigkeiten. Hierbei können die Angelegenheiten von geschäftlichen / wirtschaftlichen Streitigkeiten bis hin zu Fällen von persönlicher Natur reichen.

Die Anwälte der Kanzlei Jackson Law International sind stets bereit, ihre umfangreichen und langjährigen Erfahrungen bei der Durchführung von internationalen Prozessen für Sie einzusetzen. Unsere Kanzlei ist besonders gefragt in Fällen, die die deutsche Sprache erfordern.

Bei internationalen Rechtsstreitigkeiten ist es äußerst wichtig, von Anfang an bei persönlichen und sachlichen Angelegenheiten auf die gerichtliche Zuständigkeit, die Wahl des Gerichtsstands und die Zustellungsmethode von Schriftstücken zu achten. Bei der Vertretung durch einen unerfahrenen Anwalt kann es u.a. vorkommen, dass die Partei den Prozess an einem ungünstigen Gerichtsstand führt. Die Wahl des geltenden Rechts und der Gerichtsbarkeit (Standort und Art des Gerichts) bedürfen oft einer sorgfältigen Analyse des Falles, da diese das Ergebnis des Falles bestimmen können.

Bei internationalen Rechtsstreitigkeiten ist es äußerst wichtig, von Anfang an bei persönlichen und sachlichen Angelegenheiten auf die gerichtliche Zuständigkeit, die Wahl des Gerichtsstands und die Zustellungsmethode von Schriftstücken zu achten. Bei der Vertretung durch einen unerfahrenen Anwalt kann es u.a. vorkommen, dass die Partei den Prozess an einem ungünstigen Gerichtsstand führt. Die Wahl des geltenden Rechts und der Gerichtsbarkeit (Standort und Art des Gerichts) bedürfen oft einer sorgfältigen Analyse des Falles, da diese das Ergebnis des Falles bestimmen können.

Zudem ist die Wahl eines Anwalts für internationale Rechtsstreitigkeiten wichtig für die Einholung von Beweisstücken aus dem Ausland und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zeugen. Aber auch in den Fällen, wo bereits ein ausländisches Urteil existiert, benötigt die Domestizierung und Vollstreckung eines ausländischen Titels in den USA einen erfahrenen Anwalt.

Die Kanzlei Jackson Law International vertritt Mandanten auch in Fällen außerhalb des Staates Florida. Bei Rechtsstreitigkeiten innerhalb der USA sind die Anwälte der Kanzlei Jackson Law International in mehreren Gerichtsbezirken zugelassen, wie z.B. Arizona, Colorado, Florida, Kalifornien, Louisiana, Minnesota, New York, Texas und Washington, D. C., Sie zu vertreten. Darüber hinaus sind wir auch als primäre Anwälte im Rahmen der sog. „Pro Hac Vice“-Zulassung für den maßgeblichen U.S.-Bundesstaat oder das U.S.-Bundesgericht innerhalb der USA oft tätig. Zusätzlich verfügen wir über ein breites Netzwerk von Anwälten landesweit, die uns bei Angelegenheiten wie diesen lokal unterstützen – unser sog. „Anwalt vor Ort“ – was es uns ermöglicht, Ihnen die umfassendste Vertretung innerhalb der USA bieten zu können. In solchen Fällen bleiben wir jedoch stets der Ansprechpartner des Mandanten. Darüber hinaus verfügen wir über in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Anwälte, die Sie bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten unterstützen.

Kontakt

Wir empfehlen Ihnen, sich unsere Internetseite näher anzuschauen, um so mehr über die Kanzlei Jackson Law International, unsere Anwälte und unsere Tätigkeitsfelder zu erfahren.

Internationale Rechtsstreitigkeiten stellen Gerichte, Anwälte und Parteien in der Regel vor besondere Herausforderungen, die außerhalb der allgemeinen Erfahrung von Anwaltskanzleien liegen und die solche Angelegenheiten nicht routinemäßig bearbeiten. Wir repräsentieren überall in den Vereinigten Staaten regelmäßig deutsche Mandanten. Einem allgemeinen amerikanischen Anwalt / Kanzlei wird es aufgrund der Sprache und kulturellen Unterschieden nicht möglich sein, die Bedürfnisse eines deutschen Mandanten so zu verstehen und zu vertreten, wie die Kanzlei Jackson Law International es zu tun gedenkt. Das ist oftmals der Schlüssel zum Erfolg. In Kanzleien, die einen unerfahrenen deutschen Anwalt als Mittelmann für die amerikanischen Kollegen einschalten, sind Fehler vorprogrammiert.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Angelegenheit zu besprechen.

© Jackson Law International 2011

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