Unser globales Team von Anwälten bei Jackson Law International ist erfahren in der Domestizierung und Vollstreckung internationaler Urteile sowie in der Verteidigung solcher Rechtsangelegenheiten. Die Verfolgung internationaler Urteile über internationale Grenzen hinweg kann eine gewaltige Aufgabe sein und erfordert Rechtsanwälte mit Erfahrung in solchen Angelegenheiten.
Die Anwälte von Jackson Law International können Sie bei der Verfolgung ausländischer Urteile sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Deutschland unterstützen.
Vollstreckung in den USA
Wenn es um die Vollstreckung internationaler Urteile in den USA geht, dann spricht man in diesem Rechtsbereich von der „Anerkennung“ und „Durchsetzung“ eines Gerichtsurteils, das in einem anderen U.S.-Staat oder in einem anderen Land entstanden ist, als in dem, in welchem das Urteil anerkannt und vollstreckt werden soll. Die U.S.-Gerichte richten sich nach dem Prinzip des vollständigen Vertrauens und der Anerkennung anderer Gesetze und Vorschriften („full faith and credit“), die aus der amerikanischen Verfassung abgeleitet werden und die Vollstreckung eines Urteils ermöglichen, das in einem anderen U.S.-Staat oder in einem anderen Land erlassen wurde.
Die Registrierung eines internationalen Urteils zu Vollstreckungszwecken wird als „Domestikation“ bezeichnet und ist eine Voraussetzung für die Vollstreckung internationaler Urteile. Sobald mit der Registrierung die entsprechenden Schritte des internationalen Urteils unternommen wurden, gilt das Urteil als vollständig domestiziert und erhält dieselben Rechte und Vollstreckungsprivilegien wie ein Urteil, das von dem örtlichen Gericht, wo es letztendlich vollstreckt werden soll, selbst erlassen wurde. Handelt es sich also bei dem Urteil um ein Geldurteil und verfügt der Urteilsschuldner über Vermögen in der Gerichtszuständigkeit, in der das Urteil domestiziert wurde, kann sich der Urteilsgläubiger den gleichen Vollstreckungsmaßnahmen bedienen, die ihm zur Verfügung stünden, wäre das Urteil in der Gerichtszuständigkeit gefällt worden, die nun das Urteil anerkennt. Solche Vollstreckungsmaßnahmen wären z.B. die Beschlagnahme und der Verkauf von Eigentum durch den Sheriff und Pfändung.
Im Falle einer Verteidigung vor der Vollstreckung internationaler Urteile, kann das Urteil als nicht schlüssig erachtet werden oder das Gericht erkennt das ausländische Urteil nicht an – Gründe, auf die der Verteidigungsanwalt das Gericht aufmerksam machen sollte. Hierzu zählen unter anderem persönliche Zuständigkeitsprobleme, mangelnde Bekanntgabe und das „forum non conveniens“ des Ursprungsgerichts, usw.
Vollstreckung in Deutschland
Auch in Deutschland können wir Ihnen bei der Vollstreckung internationaler Urteile behilflich sein.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Urteile ausländischer Gerichte in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden können, bestimmt sich nach sekundärem Europarecht, staatsvertraglichen Regelungen und nationalem Verfahrensrecht. Für Urteile, die in dem einen EU-Land entstanden sind und in einem anderen EU-Land vollstreckt werden sollen, gilt das „Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“ (EuGVO). Ein solches Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland gibt es jedoch nicht.
Allerdings ähneln die Grundsätze der Anerkennung eines U.S.-Urteils nach deutschem Recht den Grundsätzen, die zur Anerkennung internationaler Urteile in den Vereinigten Staaten festgelegt sind. Das Urteil muss zunächst anerkannt werden, dann muss ein weiterer Antrag / eine weitere Klage zur Vollstreckung des Urteils eingereicht werden und zum Schluss müssen die Löhne oder andere Vermögenswerte, die der Schuldner / Beklagte besitzt und die sich in Deutschland befinden, gepfändet werden, indem ein Pfändungsantrag beim zuständigen Gerichtsvollzieher gestellt wird. Die rechtlichen Grundlagen für diesen Prozess befinden sich in der deutschen Zivilprozessordnung (§ 328, §§ 722, 723 und §§ 803 ff. ZPO).
Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Vollstreckung internationaler Urteile haben oder in einer solchen Angelegenheit eine Verteidigung benötigen, hilft Ihnen das globale Anwaltsteam von der Kanzlei Jackson Law International gerne weiter.
Wir haben Erfahrung mit der Vollstreckung von Urteilen aus anderen U.S.-Staaten, einschließlich Urteile aus anderen Ländern und haben mit örtlich ansässigen Anwälten in solchen Angelegenheiten bereits zusammengearbeitet.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei, damit wir Ihre Möglichkeiten hinsichtlich der Vollstreckung Ihres internationalen Urteils besprechen können.